Beiträge von Tattwo
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Ächz...
Ja.
Hätte dann zwar mit dem Sinn des Schreibens und den tausend Seiten des Threads nichts zu tun, wenn der Händler den EV6 geliefert bekommt und ihn 6 Wochen lang auf dem Hof nicht mehr findet oder ihn versehentlich in die Schrottpresse fährt, aber gut.
Um sich gegen Derartiges abzusichern, kann man den Absatz natürlich auch drin lassen

Jeder wie er mag. Ist schließlich ein freies Land (mehr oder weniger)
ja schon klar. Grundsätzlich würde ich den Passus drin lassen, denn weigert sich bspw. der Händler gegen ein Storno und es muss der Anwalt eingeschaltet werden, ist eben dies der geltend zu machende Schadensersatz.

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Es ist nicht relevant, ob Dir als Endkunden Schäden durch den Lieferverzug entstanden sind, es ist relevant, ob der Händler dafür haftbar gemacht werden kann.
Er *wäre* haftbar, wenn er den Lieferverzug selbst verschulden würde, sich in diesem Zug fahrlässig oder anderweitig schuldig verhalten hätte. Da Dein Händler nicht mehr machen kann, als im System nach dem Status zu gucken, Dir den mitzuteilen und auf Aufforderung Dein Verlangen nach Vertragserfüllung an kia D weiterzugeben, ist er aus den naheliegenden Ansprüchen raus.
Kia D wäre haftbar zu machen, aber nicht von Dir als Endkunden, da Du mit Kia D in keinerlei Vertragsverhältnis stehst.Ist mir klar, du hast nur wiederholt was ich schon geschrieben habe. Grundsätzlich ist die Aussage aber falsch, dass man keinen Schadensersatz fordern kann. Das entspricht geltendem Recht.
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Danke abermals!
Wenn ich das richtig sehe, steht da explizit nix darüber drin, was passiert, wenn gar kein (un-)verbindlicher Termin im Vertrag steht.
Habe jetzt auch mal bei der Verbraucherzentrale um Unterstützung gebeten. Hach, wie ich so nen Aufwand/Unklarheit liebe...
Aber wie @Thomas Cz schon richtig gesagt hat: Das Mündliche "1 Jahr" ist bei Bestellung im Mai jetzt schon nicht mehr zu halten, also selbst wenn erst noch die 6 Wochen verstreichen müssen, wird das nichts.
Wie gesagt - das hätten wir auch einfacher regeln können...
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Danke Dir für den Hinweis! Nicht, weil ich Dir nicht glaube, aber nur zur "Sicherheit": Hast Du das irgendwo schriftlich gelesen?
Und zu @Thomas Cz Frage:
Klar, wenn ich storniere oder an einen interessierten Kunde übergebe, verkauft er ein Auto weniger.Hat aber schon heute so viel Heckmeck Aufwand + einen enttäuschten Kunden, statt es "schnell" lösen zu können. Wirklich schade, aber gut

Verzug beim unverbindlichen Liefertermin fürs Auto - Finanztip
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Im Vertrag ist das Feld mit dem Liefertermin leer.
Mündlich hieß es "ein Jahr". Jetzt weiß ich nicht, ob das von Vorteil oder Nachteil für mich ist, dass schriftlich gar nichts drin steht... irgendwie kann ich mir schwer vorstellen, dass ich (theoretisch) dann auch akzeptieren müsste, wenn KIA in 5 Jahren liefert...Absolut dein Vorteil. Denn damit ist der Händler sofort in Verzug und du kannst ihn anmahnen zur Lieferung und quasi "sofort" stornieren.
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Leider habe ich nicht so viel "Glück":
Habe heute einige Mails mit meinem Händler geschrieben und er pocht partout auf die Erfüllung des Leasingvertrags.
Heißt: Trotz meiner Bitten und Begründungen lässt er mich nicht raus.Wenn hier jemand eine alternative Idee hat, wie ich aus meiner Bestellung/Leasing rauskomme - gerne. Danke!
Steht im Vertrag ein Lifertermin? Ansonsten in Verzug setzen und dann stornieren
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für eine Schippe hätten es imo maximal 1k Euro Aufschlag sein dürfen. Alles andere empfinde ich zu viel
Ach Leude, ist doch gut jetzt.
Da wird sich schon ein Käufer finden, der bereit ist das aufn Tisch zu legen. Das ist halt Marktwirtschaft... Ich würde auch persönlich auch egoistisch sein und versuchen das maximum rauszuholen.