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Was bei mir auf jeden Fall nicht funktioniert hat war (in zwei Fällen) die Vertragsübernahme vor Lieferung, ausserdem haben sich die Händler geweigert die Fahrzeuge unangemeldet zu übergeben, .....
Hm, sorry, aber das halte ich für rechtlich nicht haltbar. Selbst wenn eine solche Klausel im Kaufvertrag stehen würde, so wäre diese nicht rechtens "§305c BGB" zumindest gegenüber privaten Kunden. In dem Fall kann man vom Kaufvertrag nach Fristsetzung zurück treten.