Morgen,
für mich ist das Thema Verkehrsstaus ganz vorne, von daher sehe ich Google Maps als die deutlich bessere Alternative an und damit ist das Android Auto für mich ein Muss!
Morgen,
für mich ist das Thema Verkehrsstaus ganz vorne, von daher sehe ich Google Maps als die deutlich bessere Alternative an und damit ist das Android Auto für mich ein Muss!
sorry, aber bitte mal unterscheiden:
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, Rechtsanspruch
alles darüber ist freiwillig und kann mit beliebigen Bedingungen versehen werden, da hilft dann kein Rechtsweg!
Alles anzeigenMoin zusammen,
ich hatte ja schon mal geschrieben das mein Händler mir sagte das die "spezielle" Farbe Moonscape Matt längere Lieferzeiten hat als andere... Ich habe in meinem Vertrag nur sowas stehen wie Lieferzeit mindestens 4 Monate, mündlich waren es 12 Monate, ich hatte daher jetzt den Händler mal versucht in "Verzug" zu setzen, das hat er aber abgelehnt bzw. darauf verwiesen das aufgrund der Halbleiter Kriese die Lieferzeiten so sind wie sie sind... in 2 Wochen sind die 12 Monate um und bis jetzt habe ich nichts gehört...
Er hat mir jetzt angeboten das ich ein anderes verfügbares Modell nehmen könnte, wohl halt eine andere Farbe...
Jetzt bin ich irgendwie hin und her gerissen, denn eigentlich habe ich mir ja extra Moonscape ausgesucht, auf der anderen Seite, was mache ich wenn das Auto nicht mehr dieses Jahr kommt, dann kostet mich allein die Farbe 3k Bafa... und ich habe auch weiterhin kein Auto...
Nun überlege ich die ganze Zeit, lieber jetzt ein Auto in der "falschen" Farbe, Bafa Sicherheit und vor allem kann ich dann schon damit rumfahren, oder warten und hoffen das "mein" Auto bis sagen wir Oktober / November geliefert wird, mit der Gefahr das irgendwann das verfügbare Fahrzeug auch nicht mehr zu haben ist...
Warten suxx
Grundsätzlich als Faustregel:
unverbindliche Lieferzeit plus 2 Monate dann in Verzug setzen (§ 280,286, 323 und 325 BGB )
Für Corona gibt es einen "Zuschlag" von 4 Monaten auf den sich die Gerichte mittlerweile eingeschossen haben.
Also Lieferzeit plus max 6 Monate dann alle Rechte offen, wie Rücktriit, Minderung, aber auch:
Schadensersatz wegen Ersatzbeschaffung/kauf und hier entstehende Mehrkosten, die NICHT auf 25% limitiert sind.
Leider gilt auch hier, viel Rückgrat, Geld zum Vorschuss für Anwalt und Gericht und viel Zeit, 2-3 Jahre, das muss ich jeder überlegen.
Hallo,
was sagen die Experten denn zu so einem Teil?
https://www.amazon.de/Battery-Guard-Bluetooth-Spannungsanzeige-f%C3...
Macht ja recht viele Auswertungen zu der Batterie, zB Spannung, Akku-Temperatur, und SoC
Dazu Start- und Ladetest
Macht das Sinn?
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Sorry, kein Mitleid. Wer den Tempomat fast zwanzig Prozent (17,5%) über das Limit setzt, hat es nicht anders verdient.
Hat er denn nach Mitleid gefragt?
Ich empfinde den moralischen Finger in Foren fast immer als unangebracht.
Und dann sagt der Händler nö zum Rücktritt. Theorie und Praxis liegen leider weit auseinander.
bringst ihm den Fernseher uns sagst willst Geld zurück. Dann sagt Saturn nein. Und dann? 😅😅
sorry aber verstehe diesen Beitrag nicht, genau das habe ich doch geschrieben;
Zitat: "....aber, was sicher stimmt, ist, das dies in keinem Fall ohne Rechtsanwalt gelingen wird bei asiatischen Herstellern. Habe das bereits bei Nissan hinter mir. Dazu muss man Zeit, Geld und Nerven haben, sollte man locker mit 2 Jahren rechnen, bis das alles rechtskräftig ist!"
Theorie Rücktrittsrecht
Praxis 2 Jahre Rechtsweg
Das muss dann jeder selber entscheiden, beim Fernseher ich persönlich "abhaken" bei einem Auto in Anbetracht des Wertes ziehe ich das immer wieder durch!
Um ein wenig Klarheit rein zu bringen:
Eine Reparatur darf zwischen 1 und 4 Wochen dauern, danach darf der Käufer sogar vom Kauf zurück treten §437 BGB (wahlweise, neben anderen Rechten wie Schadensersatz und Ausfallentschädigung). Von daher ist das Thema mit 1 Jahr nicht relevant, aber, was sicher stimmt, ist, das dies in keinem Fall ohne Rechtsanwalt gelingen wird bei asiatischen Herstellern. Habe das bereits bei Nissan hinter mir. Dazu muss man Zeit, Geld und Nerven haben, sollte man locker mit 2 Jahren rechnen, bis das alles rechtskräftig ist!
...
Was bei mir auf jeden Fall nicht funktioniert hat war (in zwei Fällen) die Vertragsübernahme vor Lieferung, ausserdem haben sich die Händler geweigert die Fahrzeuge unangemeldet zu übergeben, .....
Hm, sorry, aber das halte ich für rechtlich nicht haltbar. Selbst wenn eine solche Klausel im Kaufvertrag stehen würde, so wäre diese nicht rechtens "§305c BGB" zumindest gegenüber privaten Kunden. In dem Fall kann man vom Kaufvertrag nach Fristsetzung zurück treten.