Die Versicherungssumme beinhaltet nur den Wert des Autos, nicht den entgangenen Gewinn der Leasinggesellschaft.
Da entsteht ein Gap, der u.U. separat versichert werden muss. Sonst selbst zahlen.
Und ob die Leasinggesellschaft Dich aus dem Vertrag rauslässt, nur weil es für Dich logisch ist, steht in den Sternen oder in Deinem Vertrag.
Mit dem Gap hast du recht, der ist natürlich von dir zu tragen oder man kann ihn seitens der Versicherung mit absichern. Der bezieht sich aber nicht explizit auf entgangenen Gewinn. Der Gewinn bei Leasing sind ja die Zinsen welche bereits eingepreist sind. Den Gap sicherst du entweder mit ner extra Versicherung ab oder eben durch die Neuwertentschädigung, die man in der CH zumindest auch für 4 Jahre einschliessen kann.
Und ja klar rein vertraglich steht nirgends drin, dass mich die Leasinggesellschaft rauslassen muss. Aber dann muss ich ihr die Schadensumme auch nicht mit einmal zahlen. So oder so ist es aber von der Logik für beide völlig Dämlich und mir fällt kein anderes Wort dafür ein, das dann laufen zu lassen, statt abzurechnen und fertig.