… (1.) Ein guter Bekannter von mir hier im Ort hat an sein 3-Parteienhaus mit recht großzügigen Parkflächen vorm Haus 6 Ladesäulen gepflanzt, die zwar in aller erster Linie für sich und die Hausbewohner gedacht waren, die aber 24h öffentlich zugängig sind und über einen Dienstleister abgerechnet werden.
(2.) Das is aber dann doch eher ein Gewerbe und kann nicht wirklich mit der privaten Ladesäule verglichen werden
zu (1.) Er muss das nicht einmal über einen Dienstleister abrechnen. Kann man auch selbst machen.
zu (2.) Wer sich vor 2023 auf Antrag die USt. vom FA (DE) zurück überweisen lassen hat, bekam eine Steuernummer für den Betrieb der PV-Anlage und die Abrechnung der USt für den Eigenverbrauch. Im Rahmen dieses Geschäftsvorganges muss man kein Gewerbe anmelden, es ist so etwas wie ein fiktiv geführtes Gewerbe. Belege sind mit USt auszuweisen, welche je nach FA Festlegung monatl., quartalsweise oder je Jahr an das Finanzamt mit dem korrekten Formular anzuzeigen und zu entrichten sind. Der Rest ist Teil der ESt. (Ich denke mal, das wird bis zu einem Betrag von 22.000€ kein Problem sein.) Das liest sich vielleicht aufwändig an, ist es aber nicht.
( i ) Hinweis: Das ist keine steuerliche Beratung. Ich gebe hier nur wieder, was ich erlebt habe.
Sollte es Rückfragen geben, schaut mal, ob es dazu einen Thread gibt bzw. macht einen neuen auf und verlinkt den hierhin. Dann können wir dort Info‘s zusammensammeln.