Beiträge von Pruefoer

    Nach der Pressemitteilung des BMWK gilt

    .....

    • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
      • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
      • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.

    In meiner verbindlichen Bestellung wird der Hauspreis (Netto) mit 58.143,28€ genannt. Insoweit besteht also danach ein Anspruch

    auf die Förderung?!


    In meiner Bestellung ist ein Rabatt in Höhe von 3.907,50€ schriftlich festgelegt worden. Wie der Händler und unter welchen Voraussetzungen

    der Händler diesen Nachlass berechnet hat, ist mir letztlich egal. Wenn der Wagen erst 2024 ausgeliefert wird und dann keine Förderung

    mehr möglich ist, ändert das doch nichts an dem in der verbindlichen Bestellung aufgeführten Rabatt in eben der im Vertrag genannten Höhe.


    Oder irre ich mich hier?

    Hallo und guten Tag,


    bevor jetzt die üblichen "wer bist Du denn überhaupt?!" Reaktionen kommen: ich bin auch ganz neu hier. Vorgestern am 16.8.22 (m)einen GT bestellt. Mal sehen, ob er wirklich 2023 oder erst 2024 ausgeliefert wird.

    Lese jetzt hier schon mal mit und hoffe, dass ich ein paar Tipps bekomme.


    Zu mir: bisher eingefleischter Opel Fahrer (GT und Insignia OPC) OPC verkauft nach Probefahrt mit EV6 mit 325 PS. Absolut begeistert.


    Na ja, Vorfreude soll ja m. W. die schönste Freude sein. Ich weiß ja nicht.....