Nach der Pressemitteilung des BMWK gilt
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- Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
In meiner verbindlichen Bestellung wird der Hauspreis (Netto) mit 58.143,28€ genannt. Insoweit besteht also danach ein Anspruch
auf die Förderung?!
In meiner Bestellung ist ein Rabatt in Höhe von 3.907,50€ schriftlich festgelegt worden. Wie der Händler und unter welchen Voraussetzungen
der Händler diesen Nachlass berechnet hat, ist mir letztlich egal. Wenn der Wagen erst 2024 ausgeliefert wird und dann keine Förderung
mehr möglich ist, ändert das doch nichts an dem in der verbindlichen Bestellung aufgeführten Rabatt in eben der im Vertrag genannten Höhe.
Oder irre ich mich hier?