1) Förderung ab dem 1.1.2023
- Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
- Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
- Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
2) Förderung ab dem 1.9.2023
- Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWKderzeit noch geprüft.
- Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
......
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den.....
Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.
Vielleicht lese ich das ja auch nur völlig falsch, aber ich verstehe das einfach so, dass .....
- maßgebend ist der Zeitpunkt der Zulassung
- Nettolistenpreis (des von mir bestellten GT) 58.143 Euro = 3.000 Euro Bonus
- wird der Wagen erst nach dem 31.8.23 geliefert und zugelassen!!!, dann kann nur noch ich selbst die Prämie beantragen
- (und kommt er sogar erst 2024, dann gibt es gar keine Prämie mehr)