Wie bereits erwähnt, ich bin im Raum Ulm für eine Vergleichsfahrt zu haben. AWD mit WP
Ich bin im Landkreis Ludwigsburg oder Heilbronn für eine Vergleichsfahrt zu haben. AWD ohne WP
Das schreit doch nach einer Vergleichsfahrt auf der A8 oder B10 ![]()
Wie bereits erwähnt, ich bin im Raum Ulm für eine Vergleichsfahrt zu haben. AWD mit WP
Ich bin im Landkreis Ludwigsburg oder Heilbronn für eine Vergleichsfahrt zu haben. AWD ohne WP
Das schreit doch nach einer Vergleichsfahrt auf der A8 oder B10 ![]()
Kein Mensch (ich
) will simulierte Gang-Wechsel-Ruckler in einem Elektro.... außerdem machts es das Auto langsamer, ineffizienter... und verliert Komfort dadurch.
Das sind die Hardcore Petrol Heads die sich irgendwie Elektros schön machen wollen... Ich werde mein Golf 7 6Gang DSG sicherlich nicht vermissen.
Tipp dir doch mal die Werte der Radsätze die du vergleichen willst in https://reifenrechner.at/ ein, das visualisiert dir das. ![]()
Exakt. Auf Grund von Verwechslungsgefahr sind die Buchstaben I, O und Q nicht erlaubt.
Mir ist bewusst, das sich die Dinge verändert hatten es war halt Corona, Corona ist aber bekanntlich vorbei ich finde, die sollten viel lieber daran arbeiten, das wir zurückkommen zu der guten alten Zeit, wo die Wartezeit eine Menschliche war.
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Nur weil du die entsprechenden Berichte nicht wahrnimmst, heißt es nicht, dass es laut dem Empfinden deiner Bubble vorbei ist.
Stand letzte Woche gibt es genügend "Zero Covid Tolerance" Shutdowns in China. Quasi die ganze chinesische iPhone Produktion in Zhengzhou stillgelegt. Nur mal als Beispiel... und das ist "nur" ein Luxus Gut.
In den Lieferketten zieht globale Kreise mit wochenlangen Unterbrechungen bei allen möglichen Sachen....
Aber das ist hier zu offtopic. ![]()
Sind in DE Sammelklagen möglich
das wäre die Ultimo Razio für Probleme die viele betreffen und vom Hersteller nicht gelöst werden.
Der Markt bestimmt. Solange die Verkaufszahlen stimmen, ist der (Leidens)druck nicht sehr gross.
Nicht wirklich, aktuell gibt es nur die "Musterfeststellungsklage".
Ich bin eher schockiert dass ein FDP Justizminister jedoch darüber nachdenkt etwas ähnliches einzuführen...
ZitatAlles anzeigenJustizminister Buschmann bringt Sammelklage auf den Weg
Deutsche Unternehmen fürchten eine Klageindustrie wie in den USA. Doch schon bald werden sie stärker mit den Kollektivinteressen der Verbraucher konfrontiert sein, wie ein aktueller Gesetzentwurf zeigt.
Schädigen deutsche Unternehmen mit ihren Geschäftspraktiken Verbraucher, müssen sie künftig mit einer Sammelklage rechnen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der dem Handelsblatt vorliegt.
Zum Schutz der Verbraucher sei es nötig, unerlaubte Praktiken flächendeckend zu beenden und „Abhilfe zu schaffen“, heißt es darin. Entsprechend soll das neue juristische Instrument „Abhilfeklage“ heißen. Das Ziel: Verbraucher können Schadenersatz einklagen, ohne eine Individualklage zu führen. Möglich sind auch grenzüberschreitende Klagen innerhalb der EU.
In dem 141-seitigen Entwurf, der am Donnerstagabend in die Ressortabstimmung gegangen ist, heißt es: „Mit der Abhilfeklage können Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmerinnen und Unternehmer unmittelbar gerichtlich durchgesetzt werden.“
Das Vorhaben stammt aus Buschmanns Pflichtenheft. Denn er muss bis zum 25. Dezember die EU-Richtlinie über Verbandsklagen in nationales Recht umsetzen. Die Regelungen müssen dann ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden.
Entsprechend trägt das Gesetz formal den Titel Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG).
Zahlung, Reparatur, Vertragsauflösung
Konkret sollen nur bestimmte Verbände die Interessen der Verbraucher durchsetzen können, zum Beispiel jene im Bereich Umweltschutz, Verbraucherdatenschutz oder Gesundheitsschutz. Auch Verbraucherschutzverbände mit umfassendem Ansatz sind klageberechtigt. „Nur eine solche Stelle, nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst, ist Klagepartei“, heißt es in Buschmanns Entwurf.
Das ist der große Unterschied zu den USA, wo einzelne Verbraucher eine Sammelklage anführen können. Deutsche Unternehmer mag das etwas beruhigen. Für sie sind US-Verhältnisse bei Sammelklagen ein Graus, weil sich ein Erpressungspotenzial ergibt und eine Klageindustrie droht.
In Deutschland soll die Schwelle für eine Klageberechtigung laut Entwurf bei 50 betroffenen Verbrauchern liegen. Das soll ausschließen, dass Klagen „mit lediglich individueller Bedeutung geführt werden“.
Neben der Zahlung von Schadenersatz kann „Abhilfe“ auch eine Reparatur bedeuten oder etwa eine Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises. Dabei geht es um den tatsächlich für die Verbraucher entstandenen Schaden. „Unternehmern soll kein Strafschadenersatz auferlegt werden“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Bislang existiert im deutschen Recht keine Sammelklage, bei der ein Einzelner einer Gruppe klagt und im Erfolgsfall dann alle Mitglieder der Gruppe eine Leistung erhalten.
Seit 2018 können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zwar Musterfeststellungsklagen anschließen. Kläger ist hierbei ebenfalls ein klageberechtigter Verband wie etwa die Verbraucherzentrale im VW-Dieselskandal. Bei einem Urteil stellt das Gericht verbindlich Sachverhalt und Rechtslage fest.
Die Teilnehmer an der Musterklage müssen dann allerdings ihren Schadenersatz weiter individuell vor Gericht durchsetzen, wenn auch mit der Erleichterung durch die entschiedene Musterklage. Nur bei einem Vergleich erhalten die Betroffenen direkte Entschädigungen.
Musterfeststellungsklage wird integriert
In Schadenersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen ist seit 2005 auch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anwendbar – siehe den Fall Deutsche Telekom. Hier werden einzelne Rechtsfragen verbindlich für die anderen Klagen entschieden.
Neben solche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes sind zuletzt die Dienste von Legal Techs getreten – so etwa bei Fahr- und Fluggastrechten oder im Mietrecht. Verbraucher können ihre Ansprüche an diese Anbieter abtreten, die dann klagen und ein Erfolgshonorar kassieren. Dazu kommen Massenverfahren mit Tausenden Einzelklagen.
Mit der Abhilfeklage dürfte Justizminister Buschmann also durchaus die Hoffnung verbinden, dass die Zahl der Massenklagen zurückgeht. Im Entwurf heißt es: „Die gebündelte Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Abhilfeklagen wird dazu beitragen, dass die Gerichte von zahlreichen Einzelklagen entlastet werden.“
Während das KapMuG bestehen bleiben soll, wird die Musterfeststellungklage laut Gesetzentwurf in die Abhilfeklage integriert: Die Klagepartei kann die Wahl treffen, ob sie mit einer Abhilfeklage auf Leistung oder mit einer Musterfeststellungsklage auf Feststellung klagt.
Kommt es zur neuen Abhilfeklage, können Verbraucher – wie auch schon bei der Musterfeststellungsklage – ihre Ansprüche anmelden, und zwar im Verbandsklageregister, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird.
Es gilt also ein Opt-in: Der betroffene Verbraucher ist nicht automatisch Teil der Sammelklage, sondern muss sich aktiv dafür entscheiden. Eine sehr späte Anmeldung ist dabei nach jetzigem Stand nicht vorgesehen. Für die betroffenen Unternehmen ist das wichtig, damit sie das Ausmaß der Klage abschätzen können.
Das Verfahren soll dann in drei Phasen ablaufen: In der ersten Phase kann die klageberechtigte Stelle ein Abhilfegrundurteil erwirken, das die Haftung des verklagten Unternehmers für gerechtfertigt erklärt. Es folgt eine Vergleichsphase, in der die Parteien eine gütliche Einigung über die Abwicklung des Rechtsstreits anstreben sollen. Die dritte Phase tritt ein, wenn die Parteien keinen wirksamen Vergleich schließen. Es kommt zu einem Abhilfeendurteil des Gerichts.
Gesamtbetrag fließt in Fonds
Danach bestellt das Gericht einen Sachwalter, der einen „Umsetzungsfonds“ errichtet. Hier hinein fließt der „kollektive Gesamtbetrag“, den das Gericht im Endurteil durch Schätzung ermittelt hat. Der Sachwalter verteilt dann das Geld an die Verbraucher – oder regelt etwa Reparatur, Ersatzleistung oder Vertragsauflösung.
Eine Besonderheit: Wird eine Abhilfeklage erhoben, können sich kleine Unternehmen der Verbandsklage anschließen. Sie profitieren also in gleicher Weise von den Wirkungen der Verbandsklage wie Verbraucher. Laut Gesetzentwurf sind kleine Unternehmen solche, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.
Und: Die Drittfinanzierung von Abhilfeklagen soll möglich sein – wenn der Dritte nicht etwa ein Wettbewerber des verklagten Unternehmers ist. Prozessfinanzierer und Erfolgshonorare würden also gestärkt.
Die Schwierigkeit der Abhilfeklage dürfte indes in der gebotenen „Gleichartigkeit“ liegen. Im Entwurf heißt es, über alle mit der Klage geltend gemachten Verbraucheransprüche solle das Gericht gleichsam „schablonenhaft“ entscheiden können. Nur dann sei es möglich, über alle geltend gemachten Verbraucheransprüche einheitlich abschließend zu entscheiden.
Wichen die einzelnen Lebenssachverhalte voneinander ab, seien die Verbraucheransprüche nicht gleichartig: „So läge es etwa, wenn nicht alle Produkte einer Serie mangelhaft sind und im Einzelfall jeweils geklärt werden muss, ob das konkret erworbene Produkt tatsächlich mangelhaft ist oder nicht.“
Gleichartig wären hingegen Entschädigungsansprüche von Verbrauchern bei Annullierung desselben Fluges, wenn für alle Ansprüche die gleichen Anspruchsvoraussetzungen gelten, etwa die EU-Fluggastrechteverordnung.
Richtig, aber wenn jemand anders ein Kennzeichen hat, und ein ähnliches Ereignis zur gleichen Zeit zur Anzeige bringt und die Fahrzeug Beschreibungen passen... dann kann es auch mal was werden ![]()
Und auf jeden Fall Anzeige erstatten, Überholen auf dem Standstreifen, meine Fresse. Das wird auch anderen aufgefallen sein die im Zweifelsfall die Kennzeichen aufgeschrieben haben.