Die Frage die ich mir gestellte hatte war, wie das mit der Rechnung ist und ob da der Name des Beantragenden drauf stehen muss. Dazu sagt aber die Bafa Webseite :
ZitatSofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen.
Somit sollte dies nicht das Problem sein, solange die richtige VIN auf der Rechnung steht, das man diese mit Antrag und KBA Halter Auskunft abgleichen kann.