Beiträge von koaschten

    Das mag bei Privatkäufern so sein oder wenn (bei kleineren Firmen) ein Dienstwagen direkt vom Händler gekauft bzw. mit Leasingsonderzahlung geleast wird. Da ist ggf. der der Händler ins Risiko gegangen und hat den Herstelleranteil als Rabatt gewährt (ob der dann von KIA entschädigt wird, wenn dieser Herstelleranteil mit der BAFA wegfällt, kann dem Endkunden dann egal sein).

    Aber bei größeren Firmen mit Flottenleasing funktioniert das anders. Da gibt es üblicherweise keine Sonderzahlung, von der der Rabatt abgezogen werden kann. Da wird die Leasingrate ohne eine Sonderzahlung kalkuliert und der Leasingfirma ist für diese Kalkulation die BAFA / der Herstelleranteil auch völlig Wurscht. Da wird (wäre) der Gesamtbetrag inkl. Herstelleranteil an den Halter (die Firma) ausgezahlt (worden, ist jetzt vorbei).

    Damit hat dann entweder der Arbeitgeber Mehrkosten (wenn er den Wagen komplett bezahlt, weil hauptsächlich für dienstliche Zwecke eingesetzt (der Arbeitnehmer muss dann nur den geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das Auto auch privat nutzen darf) - dann spricht man normalerweise von einem Dienstwagen). Oder es ist eben der Arbeitnehmer der Gekniffene, wenn das Auto als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wird ("Firmenwagen" - üblicherweise ist dann die private Nutzung deutlich höher als die für den Arbeitgeber (wenn es die überhaupt gibt)), Da wird dann die kalkulierte Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen, ein Arbeitgeber hätte die BAFA-Förderung (inkl. Herstelleranteil) dann üblicherweise zur Absenkung der Leasingrate eingesetzt (manche hätten die vielleicht auch einfach an den AN ausbezahlt (müsste ein Steuerberater beurteilen, wie das dann behandelt würde). [Ja, es gibt auch Firmen, die das Risiko der Förderung für ihre Firmenwagenfahrer übernommen und diesen von vorneherein von der im Vertrag zwischen AG und AN vereinbarten monatlichen Belastung abgezogen haben oder die ggf. bei Mischnutzung privat / dienstlich sowieso nicht die ganze Leasingrate durchreichen. Da mag dann auch der AG das Pech haben. Mein AG hat früher auch die Förderung gleich mit eingerechnet, aber nach den Unsicherheiten in 2022 ob die BAFA fortgesetzt wird (sollte ja ursprünglich schon Ende 2022 auslaufen), ist mindestens mein AG "schlauer" geworden und hat es eben so geregelt, dass die Förderung, wenn sie denn gezahlt wird, auf die Laufzeit verteilt von der Leasingrate abgezogen wird.]

    Für mich und andere in meiner Lage bedeutet das: Es wären jeden Monate 125 Euro (4.500/36) weniger vom Gehalt abgezogen worden, also 1.500 Euro im Jahr (unsere Firmenwagen sind normalerweise auf 3 Jahre Leasingdauer ausgelegt). Das das ja Brutto ist, ist der Verlust (bzw. die Mehrkosten) netto niedriger. Da das ja alles am "oberen Ende" des Gehalts passiert, kommt da der Spitzensteuersatz zur Anwendung (und, wenn man die Schwelle überschreitet, auch immer noch der Soli). D.h. netto kostet das Auto dann so um die 70 Euro monatlich (840 Euro im Jahr) mehr. Drei Jahre lang. Mit (netto) ca. 2.500 Euro hätte man mindestens einen schönen Urlaub machen können.

    Kann man natürlich als Luxusproblem von Gutverdienern abtun. Aber erstens sind auch für einen Gutverdiener 2.500 Euro durchaus spürbar und zweitens dürften sich in diesem Forum auch insgesamt eher weniger Geringverdiener tummeln - die diskutieren keine Neuwagen um die 60.000 Euro Listenpreis.

    Viel Text mit wenig Inhalt. Die Definitiion für die Förderfähigkeit eines BEV lautet:

    - Hersteller/Händler muss mindestens x € Rabatt gewähren, aus Rechnung ersichtlich

    - Auto muss auf der Liste der Bafa stehen

    - Auto darf einen Netto Basis Listen Preis von x € nicht überschreiten


    Das gilt für alle, Privat wie gewerblich. Was du da mit der Leasingsonderzahlung erzählst ist halt das "schön rechnen" für den Kunden, weil die Leasingrate niedriger ist, wenn man die Bafa Förderung (den Kunden Anteil!) mit rein rechnet. Für den Kunden sieht es dann aus "Keine Sonderzahlung und niedrigere Leasingrate, geil"

    Nur dumm wenn dann wie jetzt die Sonderzahlung die vorgestreckt werden muss für den Leasingvertrag, nicht von der Bafa zurück kommt. Würde ich unter Geschäftsrisiko des Leasing-Geber einordnen und hoffen das die Klauseln im Vertrag gut gemacht wurden. Entweder hat der Kunde Glück und der Leasinggeber muss es schlucken weil er Halter und Bafa Beantragender war... oder der Kunde hat Pech und er ist zwar Leasingnehmer aber auch Halter und muss zunächste die Sonderzahlung vorstrecken und wäre erst bei Erstattung durch die Bafa +-0 gewesen.


    In beiden fällen ist aber zuvor vom Verkäufer ein Rabatt in Mindesthöhe für die Qualifikation für die bafa Prämie vom Netto Listenpreis auf der Rechnung abgezogen. Das ist Bestandteil des Rechtsgültigen Vertrags, der Händler/Lieferant/Hersteller/Leasinggeber kann den Rabatt nicht nachträglich streichen, auch wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung und Anmeldung, z.b. wie jetzt an gewerbliche Kunden, nicht mehr seitens bafa förderfähig ist. Der gewährte Rabatt seitens Hersteller/Händler hat Bestand... wird aber meist versucht über die Preissteigerungs-Klausel wieder rein zu holen...

    Die Info aus dem von dir verlinkten Artikel den ich gesehen habe ist "Feuer nach Funkenbildung an Lackier-Roboter"


    Zitat

    The Kia plant is responsible for manufacturing the electric EV6, though it's understood the fire was caused by a spark from the cabling of a robot in the paint shop, Yonhap News Agency reports.

    Was ich nicht verstehe ist, warum sollten die so viele Karosserien entsorgen (müssen)? Ich glaube nicht dass die 2500 Stück pro Tag bauen...