Das mag bei Privatkäufern so sein oder wenn (bei kleineren Firmen) ein Dienstwagen direkt vom Händler gekauft bzw. mit Leasingsonderzahlung geleast wird. Da ist ggf. der der Händler ins Risiko gegangen und hat den Herstelleranteil als Rabatt gewährt (ob der dann von KIA entschädigt wird, wenn dieser Herstelleranteil mit der BAFA wegfällt, kann dem Endkunden dann egal sein).
Aber bei größeren Firmen mit Flottenleasing funktioniert das anders. Da gibt es üblicherweise keine Sonderzahlung, von der der Rabatt abgezogen werden kann. Da wird die Leasingrate ohne eine Sonderzahlung kalkuliert und der Leasingfirma ist für diese Kalkulation die BAFA / der Herstelleranteil auch völlig Wurscht. Da wird (wäre) der Gesamtbetrag inkl. Herstelleranteil an den Halter (die Firma) ausgezahlt (worden, ist jetzt vorbei).
Damit hat dann entweder der Arbeitgeber Mehrkosten (wenn er den Wagen komplett bezahlt, weil hauptsächlich für dienstliche Zwecke eingesetzt (der Arbeitnehmer muss dann nur den geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das Auto auch privat nutzen darf) - dann spricht man normalerweise von einem Dienstwagen). Oder es ist eben der Arbeitnehmer der Gekniffene, wenn das Auto als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wird ("Firmenwagen" - üblicherweise ist dann die private Nutzung deutlich höher als die für den Arbeitgeber (wenn es die überhaupt gibt)), Da wird dann die kalkulierte Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen, ein Arbeitgeber hätte die BAFA-Förderung (inkl. Herstelleranteil) dann üblicherweise zur Absenkung der Leasingrate eingesetzt (manche hätten die vielleicht auch einfach an den AN ausbezahlt (müsste ein Steuerberater beurteilen, wie das dann behandelt würde). [Ja, es gibt auch Firmen, die das Risiko der Förderung für ihre Firmenwagenfahrer übernommen und diesen von vorneherein von der im Vertrag zwischen AG und AN vereinbarten monatlichen Belastung abgezogen haben oder die ggf. bei Mischnutzung privat / dienstlich sowieso nicht die ganze Leasingrate durchreichen. Da mag dann auch der AG das Pech haben. Mein AG hat früher auch die Förderung gleich mit eingerechnet, aber nach den Unsicherheiten in 2022 ob die BAFA fortgesetzt wird (sollte ja ursprünglich schon Ende 2022 auslaufen), ist mindestens mein AG "schlauer" geworden und hat es eben so geregelt, dass die Förderung, wenn sie denn gezahlt wird, auf die Laufzeit verteilt von der Leasingrate abgezogen wird.]
Für mich und andere in meiner Lage bedeutet das: Es wären jeden Monate 125 Euro (4.500/36) weniger vom Gehalt abgezogen worden, also 1.500 Euro im Jahr (unsere Firmenwagen sind normalerweise auf 3 Jahre Leasingdauer ausgelegt). Das das ja Brutto ist, ist der Verlust (bzw. die Mehrkosten) netto niedriger. Da das ja alles am "oberen Ende" des Gehalts passiert, kommt da der Spitzensteuersatz zur Anwendung (und, wenn man die Schwelle überschreitet, auch immer noch der Soli). D.h. netto kostet das Auto dann so um die 70 Euro monatlich (840 Euro im Jahr) mehr. Drei Jahre lang. Mit (netto) ca. 2.500 Euro hätte man mindestens einen schönen Urlaub machen können.
Kann man natürlich als Luxusproblem von Gutverdienern abtun. Aber erstens sind auch für einen Gutverdiener 2.500 Euro durchaus spürbar und zweitens dürften sich in diesem Forum auch insgesamt eher weniger Geringverdiener tummeln - die diskutieren keine Neuwagen um die 60.000 Euro Listenpreis.