Rein theoretisches Gedankenspiel:
Wenn der Bug "Autobahn vermeiden" nicht gefixt wird und der Wagen damit für mich auf unbekannten Strecken "unbrauchbar" wird, weil ich ohne die Option immer wieder auf die Autobahn geleitet werde und dass aus div. Gründen nicht möchte, kann ich den dann wegen schweren Sachmangels (eine Behebung des Mangels wird der Werkstatt wohl nicht möglich sein) wandeln? ![]()