Ich habe gerade diese Info gelesen:
Für Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, wird der THG-Erlös als Prämie steuerlich gem. § 22 (3) EStG angesetzt. Diese unterliegt einer jährlichen Freigrenze von 255€. Über diese Freigrenze hinaus muss die Prämie in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Ist nicht mehr aktuell:
https://www.haufe.de/steuern/k…euerrecht_170_566702.html
Kernaussage
Mangels "Anschaffung" unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer
Apropos, als ADAC-Mitglied gibt es 370€