Stvo 23/5 Bevor der Lenker das Fahrzeug verläßt, hat er es so zu sichern, daß es nicht abrollen kann
Dazu gibt es Urteile, dass das Einlegen eines Ganges oder Wählhebel auf P NICHT ausreichend sind.
Die Haftung liegt grundsätzlich IMMER beim Fahrer/Halter des Fahrzeugs. Ob er dann den Hersteller in Regress nehmen kann ist ein anderer Schuh.
Wenn es eine offizielle Rückrufaktion vom KBA ist, bedeutet dies, die Maßnahme ist unverzüglich vorzunehmen oder der Betrieb des Fahrzeugs ist einzustellen. Jeder Fahrzeughalter wird vom Hersteller noch einmal extra über ein Anschreiben informiert. Der Hersteller muss das KBA informieren, für welche der zugelassenen Fahrzeuge die Aktion erledigt wurde. Ist nach einem bestimmten Zeitraum die Aktion nicht erfolgt, kann das Fahrzeug sogar vom KBA stillgelegt werden.
Fazit: Nicht vom Händler abspeisen lassen sondern eine Frist (1-2 Wochen) für einen Termin setzen. Nach Ablauf an den Hersteller wenden und Cc das KBA. Dann gibt's ganz flott einen Termin