Hallo,
Eine meiner Sommerfelgen hat einen Höhenschlag. Auto ist im Februar neu gekauft worden, direkt auf Winterrädern. Laufleistung Auto unter 5000km, Sommerräder davon ca 1500km. Müsste sowas die Garantie übernehmen?
Hallo,
Eine meiner Sommerfelgen hat einen Höhenschlag. Auto ist im Februar neu gekauft worden, direkt auf Winterrädern. Laufleistung Auto unter 5000km, Sommerräder davon ca 1500km. Müsste sowas die Garantie übernehmen?
Normalerweise ja.
Normalerweise ja.
Auf Basis von?
Also wer muss den Nachweis erbringen, dass der Schaden ursächlich bei der Herstellung liegt und nicht durch den Betrieb entstanden ist?
Auf Basis von?
Also wer muss den Nachweis erbringen, dass der Schaden ursächlich bei der Herstellung liegt und nicht durch den Betrieb entstanden ist?
Wieso die Frage?
Wenn der Kunde Vibrationen bemängelt, sie von der Felge kommen und die die Felge/der Reifen keine äußeren Schäden aufweisen, dann ist es ziemlich sicher ein Garantiefall.
Die Frage kam bei mir auf, weil es auch mal blöd laufen kann und ich mit einem neu montierten Rad direkt in ein Schlagloch fahre oder unsanft auf einen Bordstein.
Sachmängelhaftung ist ja was gutes, solange sie nicht ausgenutzt wird.
ihwi6 an den §477 BGB habe ich tatsächlich nicht gedacht, obwohl ich das hätte wissen müssen.