Es gibt eigentlich nur 2 Varianten:
a) TÜV-Abnahme und Eintragung sofort notwendig
b) TÜV-Abnahme und Eintragung bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeupapieren
B bedeutet dass die Eintragung erst erfolgen muss wenn sowieso was an den Fahrzeugpapierung (andere Eintragung oder Wiederzulassung nach Stilllegung oder Halterwechsel) gemacht werden muss. Fährst Du nur mit den Rädern und verkaufst die Karre dann ohne die Räder dann muss nichts an den Papieren gemacht werden.
Eine reine Vorführung ohne das a oder b vorgegeben ist wäre mir neu.
Wenn eine Eintragung notwendig wird musst Du, als in Hessen beheimatet, nach TÜV und vor Zulassungsstelle noch die Bündelungsbehörde in Fulda ins Spiel bringen 