Wenn man nur ein Gutachten hat muss man IMMER zum TÜV und ich meine auch immer eintragen lassen, bei letzterem bin ich aber nicht 100% sicher.
Ja, so kenn ich das auch.
In einem Gutachten werden ja auch mehr grundsätzliche Dinge geregelt.
Generell ist es ja so dass Du an nem Fahrzeug nur sehr, sehr wenig "einfach so" verändern/anbauen darfst ohne das die Betriebserlaubnis erlischt.
Will man trotzdem was maßgebliches am Fahrzeug verändern, dann muss das durch den TÜV oder ein ähnliche Prüforganisation abgenommen werden. Immer und in jedem Fall.
Da es keine Regel ohne Ausnahme gibt hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der ABE, eben der ALLGEMEINEN Betriebserlaubnis, also einer quasi Generellen Überprüfung eines Teils geschaffen.
Eine ABE für ein Teil zu bekommen ist deswegen auch nicht ganz einfach - ein Hersteller muss für sowas ein ziemlich heftiges Procedere durchlaufen. Und das natürlich für jedes Teil einzeln, für jedes Auto einzeln, und, und, und.
So gesehen ist eine ABE also nix anderes als eine Einzelabnahme, bei der ein genormtes Umfeld mit genormten Teilen geschaffen wird und diese dann mit genau diesen Parametern für Allgemeingültig erklärt wird.
Und deswegen sticht eine ABE, solange sie den Zusatz enthält das es Eintragungsfrei ist quasi alles. Natürlich immer nur unter der Maßgabe, das die Bedingungen in der ABE auch erfüllt sind/werden.