Zur allgemeinen Aufklärung. Mit dem Einwerfen dieser Einzelfallentscheidung eines Gerichts bzgl. eines anders gelagerten Falles, wollte ich nicht sagen, dass jetzt Kia sich an dieses Urteil halten müsste oder so.
Ich wollte damit nur exemplarisch sagen, dass einem der Rechtsweg bei einer geringfügigen Überschreitung des Wartungsintervalls und insbesondere bei einem potentiellen Garantiefall, der gar nicht durch Wartung verhindert werden könnte, offen steht.
Und natürlich ist das keine nachträgliche gekaufte Gebrauchtwagengarantie aber sehr wohl eine mit dem Fahrzeugpreis bezahlte Garantie.
Klar, es ist nicht klug es darauf ankommen zu lassen. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass man gute Chancen haben würde, wenn das Intervall nur um einige km überschritten wurde, demgegenüber aber eine zig tausend Euro teure potentielle Garantieleistung steht, die deswegen verweigert würde und die technisch nichts mit der Wartung zu tun hätte.
Das wollte ich sagen. Nicht mehr und nicht weniger. 🙂