Alles anzeigenIch habe jetzt lange passiv mitgelesen, habe aber mal eine Nachfrage, wenn ich in z.B. so etwas lese, wie "Wagen steht auf den Hof und kann jetzt überraschend abgeholt werden!"
Wann bezahlt Ihr denn das Fahrzeug? Also ist doch wohl erst sinnvoll, wenn das Fahrzeug vor Ort ist. Und dann geht das doch nicht in einer Millisekunde (Überweisung), auch wenn es ein Leasingfahrzeug sein sollte (Sonderzahlung?). Ich will auch erst zeitnah noch unseren Q3 verkaufen.
Ansonsten ist auch bei mir bzw. meiner Frau seit Januar Warten angesagt. Na ja, das einzig Gute ist, dass relativ junge Gebrauchtwagen megaschnell weg sind, so dass zumindest der Verkauf unseres Q3 kein Problem werden dürfte.
Viele Grüße
Steffen
Das mit dem Bezahlen ist ein etwas schwieriges Thema. Im Idealfall lässt der Händler den Wagen zu und Du kommst mit einer Tüte Bargeld an, hälst das Geld in der einen Hand, den Brief und den Fahrzeugschlüssel in der anderen Hand und bei 1, 2 und 3. lässt jeder die ensprechende Hand los und Du hast den Wagen und den Brief und der Händler das Geld.
Wir aber so idR. nicht passieren. Ich habe die Hälfte des Geldes in bar mitgebracht, den Brief mitgenommen, dann den Wagen zugelassen und den Rest überwiesen. Danach den Wagen mitgenommen. Hätte in der Zeit, als ich den Brief hatte, der Händler Konkurs angemeldet, hätte ich den Brief und der Konkursverwalter den Wagen gehabt. Wäre keiner so Recht vorangekommen, aber besser, als wenn der Konkursverwalter Brief und Wagen hätte. Dann hätte ich gar nichts gehabt und hätte sehr weit hinten in einer Reihe von Gläubigern gestanden. De Facto wäre das Geld weg. Hundertprozentig ist nur die erste Variante. Oder man schaltet einen Notor mit einem Anderkonto ein, aber das macht man heute noch nicht einmal mehr bei einem Hauskauf.