Alles anzeigenDas verstehe ich anders: Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeug + Anhänger) sagt dir, ob du ein Gespann fahren darfst.
Bspw. 2200 kg EV6 + 1800 kg Anhänger wären 4000 kg, was du mit mit Klasse B nicht darfst. Da liegt das Limit bei 3500kg - das ist die eine Seite.
Was du nun an dein Auto dran hängst bzw. dran hängen dargst, das hat was mit dem echten Gewicht zu tun - und das ist die andere Seite.
Wenn du 1600kg Anhängelast hast, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1800kg ist, auf dem Anhänger aber nichts drauf ist oder im Wohnwagenanhänger nichts drin und damit das echte Gewicht maximal 1600kg beträgt, dann darfst du den Anhänger auch an dein Auto hängen und fahren.
Genau das hat mir vor einigen Jahren mein Fahrlehrer erklärt - aus genau dem Grund habe ich einen BE Führerschein gemacht.
Die Stützlast darfst du da widerum nicht rein rechnen - die hat damit nichts zu tun.
Und noch zum Punkt "bei 8% Steigung" - bei meinem EV6 gibt es zu den 1800kg keine Einschränkung bzg. Steigung.
Hallo SebastianU,
Du hast vollkommen recht. Ich möchte jedoch die 1800kg auch nutzen. Dafür muss ich die eintragen lassen. Hier z.B.: Erhöhung Anhängelast. Daher schaue ich auch nach den D-Werten der AHK. Muss halt 10,14 - 10,32 kN haben. Die von GDW hat 10,54 kN. Somit genug für mein Vorhaben. Oder man muss halt ein Fahrzeug kaufen, welches nach dem Facelift 10/2024 gebaut wurde, was dann bereits die 1800kg mit der Werks-AHK hat. Letzteres war mir allerdings zu teuer. Mir reicht die Nachrüstung mit den 1800kg bei 8% Steigung.
Ich habe übrigens bereits den BE Führerschein - daher spielt das Gewicht seitens des Führerscheins für mich in diesem Fall keine beschränkende Rolle.
Viele Grüße vom Niederrhein,
Mabuchho