Quelle ADAC:
Die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
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© ADAC/Beate Blank
Aus der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" erfahren Sie, welche Reifengrößen für das Fahrzeug freigegeben sind. Hierzu auf die Zeilen 15.1 und 15.2 achten (siehe Bild) Eingetragen ist hier nur eine Größenkombination. Wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind, unterscheiden sich die Angaben in den beiden Zeilen. Die eingetragenen Reifengrößen müssen nicht mit der tatsächlich montierten Reifendimension übereinstimmen.
Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen". Das CoC gehört zu den Fahrzeugunterlagen und kann gegebenenfalls beim Markenhändler angefordert werden. Von den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung abweichende Reifendimensionen dürfen Sie nur montieren, wenn Sie die andere Variante in Ihren CoC-Papieren finden.
Alternativ können auch geprüfte und zertifizierte Umrüstungen vorgenommen werden. Hierzu und zu möglichen Auflagen unbedingt einen Reifenfachmann befragen. Ebenso kann eine HU-Prüfstelle einer Überwachungsorganisation verbindlich, also am besten schriftlich, nach zulässigen Reifenumrüstungen befragt werden.