martlcb1000
Schau doch einfach mal ob ein Händler bei Dir in der Nähe einen GT stehen hat. Oder vielleicht lässt Dich hier im Forum jemand mal probesitzen. Dann kannst Du es selbst ausprobieren. Es kommt m. E. nämlich noch mehr dazu. Bei den Sportsitzen fehlt die Lendenwirbelstütze und die Federung / Dämpfung des Fahrzeugs ist anders abgestimmt als beim "normalen" EV6.
Beiträge von Der Inschenoer
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Und hier der Beweis:15 ct/kWh finde ich unrealistisch günstig. Die günstigsten DC-Tarife liegen doch bei um die 40 ct/kWh. Oder irre ich da?
Aber irgendwie ist die Abrechnung sowieso komisch. Der Gesamtpreis liegt in beiden Fällen bei 4,8992 € obwohl die geladenen kWh unterschiedlich waren. Da kann doch irgend etwas nicht stimmen. Geht die Tabelle rechts noch weiter? Haben die vielleicht einfach einen Fehler bei der Abrechnung gemacht? -
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Etwas anders ist es in Deutschland schon. Von Kfz darf der Schutzstreifen hier grundsätzlich nicht genutzt werden. Schutzstreifen dürfen deshalb auch nur angeordnet werden, wenn der Platz mindestens für den Begegnungsfall Pkw/Pkw ohne Mitbenutzung der Schutzstreifen ausreicht. Nur bei Bedarf (z. B. bei Begegnung mit einem breiteren Fahrzeug) darf die unterbrochene Leitlinie zum Schutzstreifen kurzfristig überfahren werden, sofern der Radverkehr dabei nicht gefährdet wird.
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- Solange ein Auto an AC lädt, blockiert es nicht
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Da ist die Regelung bei EWE Go leider ausdrücklich eine andere:
"Die Blockiergebühr fällt grundsätzlich nach vier Stunden und ab der ersten angefangenen Minute an. Dabei handelt es sich um eine reine Zeitkomponente, die unabhängig von der Lademenge greift. Unsere Erfahrung zeigt, dass E-Autos im Durchschnitt weniger als vier Stunden für einen Ladevorgang benötigen. Insofern haben wir eine möglichst faire Lösung für alle in unserer Preisstruktur berücksichtigt."
Aber vermutlich reichen sie auch hier nur die Bedingungen der Partnerunternehmen durch.
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Heute riss der EV6 das Lenkrad nach links, weil ich mit dem rechten Rad rechts neben der gestrichelte Linie fuhr.
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Dann verhielt sich der Assistent gemäß StVO doch korrekt.
Unabhängig davon ist die Anlage von Schutzstreifen gemäß Verwaltungsverordnung zur StVO nur innerorts und bis maximal 50 km/h zulässig. Insofern ist der Ausdruck "gemalt" sehr zutreffend.
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Kia nimmt die Stilllegungs Verfügung des KBA auch nicht zum Anlass etwas zu ändern.
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Welche Stilllegungsverfügung? Eine Stilllegungsverfügung ist die Anweisung des KBA an die zuständige Zulassungsbehörde das Fahrzeug eines Halters zwangsweise stillzulegen, z.B. wenn ein Halter trotz mehrmaliger Aufforderung einer Rückrufaktion nicht nachkommt.