Über die Auswirkungen bei einer Kontrolle, bei der sich das Gegenüber mit Einstellungen auskennt, mag ich nur spekulieren; der Nachweis, dass man den Warner eigenverantwortlich genutzt/aktiviert hat, dürfte aber schwierig werden.
Lässt Du das "Gegenüber" etwa in Dein Auto? Eine Fahrzeugdurchsuchung ist nur mit einem richterlichen Beschluss oder bei begründetem Verdacht einer Straftat zulässig. Die Nutzung eines Blitzerwarners ist aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man also nicht gerade das entsprechende Menü offen hat .....