Beiträge von Andrei

    Und ja, Die AHK lässt sich dann rückstandsfrei wieder demontieren. Kommt aber darauf an wie der E-Satz verdrahtet wurde. Wenn dort der Stecker abgekniffen wurde ist das natürlich nicht mehr so einfach möglich.


    Das spielt bei der Leasingrückgabe keine Rolle, wenn man den Stecker wieder dran macht.

    Und sehen kann man es auch nicht. Also, so what?

    Prima, Du hast es verstanden! :thumbup: Und nein, das ist nicht "meine Auslegung" sondern geltendes Recht. Spätestens Deine Versicherung wird Dir das im Schadensfall erklären.


    Jetzt mischst Du hier zwei völlig unterschiedliche Sachen: Netzbetreiber und Versicherung.


    Der Netzbetreiber verbietet es mir nicht, in meinem privaten Eigentum die Sachen selbst anzuschließen, ich gehe schließlich nicht an seinen Anschluß dran.


    Und bei der Versicherung ist es eine völlig andere Geschichte. Wenn Du ein altes Haus erwirbst, wo keine Nachweise/Rechnungen existieren, was machst Du dann? Würde dann die Versicherung sagen, dass sie im Brandfall nichts zahlt, weil keine Rechnungen vorhanden sind? Natürlich nicht.

    Mitnichten. Wer die TAB seines Netzbetreibers liest, weiß das. Ich sage nicht, dass ein Laie das nicht genau so gut machen kann wie der Profi, aber erlaubt ist es deswegen trotzdem nicht.

    Nach deiner Auslegung wäre auch ein Tausch einer simplen Steckdose im Haus jemandem ohne Elektriker-Schein nicht erlaubt.


    Der Anschluss der Sicherungsautomaten und erst recht der Wallbox selbst erfolgt nach dem Zähler und nach der Haussicherung, also in deinem privaten Eigentum. Was hat der Netzbetreiber damit zu tun?

    Und solange die Leistung des Hausanschlusses nicht überschritten wird, ist doch alles takko.


    Mein Haus ist mit 63A pro Phase abgesichert, die Leitung zu den beiden Wallboxen mit 16A, da ist noch viel Reserve.

    Das bedeutet aber, dass es von einer Elektrofachkraft gemacht werden MUSS, und das ist in der Regel der Elektriker und nicht man selbst, es sei denn, man ist selbst ausgebildeter Elektriker. ;) Gerade bei einer WB, die ja doch deutlich mehr und länger Last führt, würde ich da kein Risiko eingehen.

    Weit verbreiteter Irrtum. Fachmännisch bedeutet "einem Fachmann, einer Fachfrau entsprechend".

    Und bezieht sich auf die Qualität der Arbeit.


    Gerade bei einer Wallbox ist es sehr einfach zu bewerkstelligen: 5 Leitungen abisolieren, in die Wallbox einführen, in die vorgesehenen und gekennzeichneten Klemmen stecken. Fertig.

    Mein Elektriker hat mir diese Arbeit ohne weiteres überlassen, obwohl laut Rechnung er das gemacht hat. Er vertraut meinen einem Fachmann entsprechenden Fähigkeiten.


    Aber, wie gesagt, jeder hat eine eigene Einschätzung seiner Fähigkeiten.


    Die Verlegung des Kabels machen wir wahrscheinlich selbst, aber das anschließen muss natürlich ein Installateur übernehmen...


    Gerade das Anschließen der Wallbox ist das Einfachste an der ganzen Sache.

    Mein Elektriker hat nur Kabel verlegt (einige Stemm- und Bohrarbeiten) und die Sicherungsautomaten im Sicherungskasten verdrahtet. Den Rest habe ich erledigt, weil die Verblendung für die Wallbox später kam.

    Vom Elektriker habe ich die Rechnung bekommen, wo einfach nur eine Position "Installation und Anschluss" aufgeführt war. Das war für den Förderungsantrag wichtig.


    Wenn Du keine Einschränkungen durch Förderung oder Hausverwaltung hast, dann kannst Du ja den Anschluß selbst machen. Fachmännisch, versteht sich.