Beiträge von FormelLMS

    Konkret ist der Wechsel der Bremsflüssigkeit ein Zusatzaufwand der anderen Kriterien unterliegt als die Inspektion und kann dennoch Teil dieser sein.

    Zusatzaufwand ist aufgrund dessen auf der Rechnung entsprechend auszuweisen damit dem Hersteller gegenüber die Arbeit auch nachgewiesen werden kann.

    Ein Revisor hätte seine helle Freude daran, falls er mal Kulanzanträge und deren Services überprüfen soll.

    Den Rest habe ich bereits oben dargelegt.

    Jein, Bremsflüssigkeitswechsel gehört zwar zur Inspektion, muss aber bei Durchführung gesondert aufgeführt werden.

    Wichtig sind die zugrundeliegenden AW. Die dürfen natürlich nicht doppelt abgerechnet werden.

    Ich weiß jetzt nicht, wieviele Kia für diese Inspektion im gesamten veranschlagt.

    Das ist im Übrigen seitens des Herstellers festgelegt.

    Was nicht festgelegt ist, welchen Preis der Händler pro AW abrechnet und ob er einen Teileaufschlag bietet.

    ABS macht pulsierende, Schabende, laute Geräusche, die du überall merkst und hörst. Ganz normal.

    Das es sich anfühlt als würde er beschleunigen liegt daran, dass es etwas dauert, bis er maximalen Bremsdruck aufbaut wegen der Rekuparation. Es fühlt sich nur so an, ist aber nicht so. Da wird auch nix verschenkt. Er kann nur einfach nicht ohne Rekuperation Bremsen, daher muss das erst aufgebaut sein. Sonst würde man gegen den Motor arbeiten (Denkt dran, ihr habt kein Getriebe und keine Kupplung, die trennen könnte)

    So ist es richtig.

    Eine Garantie ist eine Vertraglich zugesicherte Leistung. Die Leistung kann von den Parteien mit Bedingungen verknüpft werden.

    Willst du die Garantie nutzen musst du die Bedingungen erfüllen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.


    Gewährleistung, eigentlich Sachmangelhaftung, deckt im Groben nur das ab, dass das Produkt bei Übergabe in Ordnung zu sein hat. Im ersten Jahr muss man das als Kunde nicht beweisen dass es zum Übergabezeitpunkt (Nur der ist hier Ausschlaggebend) nicht so war, danach schon.