Beiträge von FormelLMS

    Wäre nicht das erste mal. In der Vergangenheit waren das oft Emissionsvereinbarungen in der EU, die solch ein Vorgehen vonnöten machten.

    Aber keine Sorge, der Hersteller gibt in der Regel abverkaufsprämien, sodass die Zulassung und der damit verbundene Wertverlust in der Regel wieder aufgefangen wird.

    Für den Kunden eigentlich eine gute Sache.

    In der Regel ist das mit keinen weiteren Bedingungen verknüpft. Im Vergleich dazu haben zB Vorführwagen (andere Bonifizierung und andere Meldung an den Hersteller) auch Dinge wie Mindesthaltefristen und oft sogar Nutzungspflichten -nachgewiesen durch den Kilometerstand bei Übergabe an den Kunden- mit sich gebracht.

    Na klar gibt es das. Und auch so kann man für evtl etwas in der Kaffeekasse jederzeit seine Scheinwerfer einstellen lassen. Das dauert ja nun nicht wirklich lange und wenn man nicht beim 8 Uhr andrang da steht wird man auch sicher nicht weg geschickt.

    Und nein, es muss auch kein Vertragspartner machen. Diese Schraube kann jedes Kind drehen und ein Lichtprüfgerät wird auch jede Werkstatt da haben.


    Jetzt wundere ich mich nicht mehr, dass so viele mit falsch eingestelltem Licht fahren, wenn man es lieber an die Gartenmauer malt.

    Konkret ist der Wechsel der Bremsflüssigkeit ein Zusatzaufwand der anderen Kriterien unterliegt als die Inspektion und kann dennoch Teil dieser sein.

    Zusatzaufwand ist aufgrund dessen auf der Rechnung entsprechend auszuweisen damit dem Hersteller gegenüber die Arbeit auch nachgewiesen werden kann.

    Ein Revisor hätte seine helle Freude daran, falls er mal Kulanzanträge und deren Services überprüfen soll.

    Den Rest habe ich bereits oben dargelegt.

    Jein, Bremsflüssigkeitswechsel gehört zwar zur Inspektion, muss aber bei Durchführung gesondert aufgeführt werden.

    Wichtig sind die zugrundeliegenden AW. Die dürfen natürlich nicht doppelt abgerechnet werden.

    Ich weiß jetzt nicht, wieviele Kia für diese Inspektion im gesamten veranschlagt.

    Das ist im Übrigen seitens des Herstellers festgelegt.

    Was nicht festgelegt ist, welchen Preis der Händler pro AW abrechnet und ob er einen Teileaufschlag bietet.