Bei der im Bild gezeigten Park-Situation hätte ich NULL Schmerzen den kurzen Weg zur Säule zu wählen und dann rückwärts einzuparken. im Zweifelsfall macht der Beifahrer mal kurz dicht. Und die StVO gilt auf Privatgelände nicht und selbst wenn... glaubst du die Polizei kommt und ahndet das auf Privatgelände?
Ich hatte es glaube ich bereits erwähnt !?!? ..
Es war sehr VOLL ... geschätzt ca. 30 Autos die um das Gebäude fuhren, teiwleise an 2er Reihen (ein)geparkten Autos mit 1 km/h fuhren oder alles stand ,
weil sie drauf warteten dass mal ein Parkplatz frei wird. Man brauchte ca 15 min um einmal ums Gebäude zu fahren ( auch rückwärts
)
Wenn Du meinst Du könntest in der Fahrtrichtung richtig herum einschlagen und rückwärts mit voll rechtseinschlag kurven ... dann schätzt Du den Raum falsch ein, das passte definitiv NICHT , wenn man vorwärts durch die Str gefahren ist.
mechanisch hätte es NUR gepasst wenn man komplett um das Gebäude RÜCKWÄRTs gefahren WÄRE ! Dann hätte man natürlich locker da reinbiegen können.
mit der Schnauze nach norden ging es nicht, wenn auf der Gegenseite ( linke vordere EV6 Spitze ) niemand geparkt hätte ( oder nurn Smart bis nach vorne durchgefahren wäre ) ... dann vielleicht ! schon.
Desweiteren zum falschen Gerücht mit dem Privatgelände :
Öffentlich genutztes Privatgelände: Auch auf Privatgeländen findet die StVO Anwendung, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind und als öffentlicher Verkehrsraum betrachtet werden, z.B. auf Parkplätzen .... etc
Es geht auch nicht drum ... "ob dann die Polizei kommt" ... sondern bei Unfall biste dann komplett im Ar.... ( auch wenn dir jemand reinfährt ) Erkläre dann mal dem Richter dass du komplett durch die Einbahnstr ums gesamte Gebäude RÜCKWÄRTS gefahren bist.