Ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, ACC ohne Spurhalte-Assistenten zu aktivieren. Ich schalte es immer gleich aus...
Beiträge von Deecee
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Sooooooo...
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Hin auch mal 130+ aber nicht metal to the pedal.
Spitzname: "Eisenfuß"!

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Da muss ich a er widersprechen!
Ich habe ja eine AA Box, um das Handy wireless mit dem Auto zu verbinden. Dabei funktionieren nur die Apps die auch in angestecktem Zustand funktionieren. Die anderen sind nicht auswählbar......
Die AA Box hat bei mir also lediglich den Nutzen, dass ich kein Kabel mehr brauche
Exakt wie bei mir mit AC – kein Mirroring, sondern Carplay ohne Kabel., sonst nichts...
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Ich habe zwar nur einen GT-Line, aber die Steuerung sollte doch die Gleiche sein. Nicht tippen, sondern schieben/ziehen.
Bei mir geht tippen und schieben, nur eine Rastung (beim Schieben) hat der Schaltknopf nicht – da gilt dann alles oder nichts. Grundsätzlich finde ich es auch (gewissermaßen) durchdacht, man hätte aber durch eine bessere Gestaltung des Buttons ein höheres Maß an Bediensicherheit erreichen können...
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Depends on Ausschilderung. Wir haben hier eine Ladesäule, die ist mit "Nur Elektrofahrzeuge" markiert – von Laden ist da (leider) nichts vermerkt...
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Ich weiß nicht, ob ich eine andere Steuerung habe, aber ich finde das genial einfach. Ich habe einen 2-Wege Schiebeschalter mit Mittelrastung.
Bei meinem GT gibt's nur vor, zurück und nach oben – ohne Rastung. "Zwischenschritte" (Kippdach, Schließen ohne Sichtschutz u.ä.) immer duch kurzes Antippen nach oben im vorderen resp. hinteren Bereich des Knopfes.
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Da hast du mich falsch verstanden. Eine Erstzulassung ist dann nicht mehr möglich. Ein Weiterverkauf eines schon zugelassenen Autos bleibt wie bei allen Autos unverändert bestehen. Nachgerüstet werden muss da nichts mehr.
Es ist aber für die Händler ein Problem. Entweder lassen sie alle Autos auf sich zu und machen Tageszulassungen draus was aus meiner Erfahrung heraus wertmindernd ist oder sie dürfen die schon produzierten Fahrzeuge ab 2025 nicht mehr zulassen. Das wäre eine mögliche Begründung für die guten Leasing Konditionen.
Nein, auch das habe ich verstanden – ist ja auch nicht so schwer. Ich würde gern die Rechtsgrundlage erfahren, auf deren Basis diese Fahrzeuge "zwangszugelassen" werden müssen. In welchem Artikel der EU-Verordnung ist dies ausgeführt? Das ist alles, was ich wissen möchte...
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Übersichtlich erklärt vol Bundesministerium für digitales und Verkehr. Dort wird auch auf die EU Richtlinie verwiesen:
Das verstehe ich alles soweit, inklusive EU-Richtlinie. Mich interessiert allerdings die exakte Rechtsgrundlage (Artikel in der EU-Verordnung), nach der neue Sicherheits-Systeme auch in Fahrzeuge implementiert werden müssen, die bereits eine Typgenehmigung ohne ein entsprechendes System erhalten haben...