Ich habe jahrelang Rechnungen an Britische Unternehmen mit meiner deutschen UStID-Nr. ausgestellt, als UK noch in der EU war. Das ist zulässig, da die entsprechenden MWSt-Beträge im "Reverse Charge"-Verfahren unter den EU-Ländern verrechnet werden. In der Steuererklärung müssen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger diese Beträge gesondert als "Zusammenfassende Meldung" an die entsprechende nationale Steuer-Verrechnungsstelle melden (in D ist das das Bundesamt für Steuern in Koblenz).
In dem Fall wird aber dann auf der Rechnung selbst keine USt berechnet und auch nicht bezahlt - diese Option bietet Renault offensichtlich nicht (wie auch Freshmile).