Rückbau möglich, neue untere Abdeckung wird benötigt...hast Du richtig verstanden.
Für Teilenummer und Preis (der in 2 oder 3 Jahren eh höher ist )...Händler anrufen.
Rückbau möglich, neue untere Abdeckung wird benötigt...hast Du richtig verstanden.
Für Teilenummer und Preis (der in 2 oder 3 Jahren eh höher ist )...Händler anrufen.
Rein rechtlich bist du verpflichtet eine Abnehmbare AHK NUR zu zwecken des Anhängerbetriebes zu installieren und wenn du ohne unterwegs bist musst du diese abmachen.
Sollte dir sonst einer hinten rein fahren wenn du eine abnehmbare AHK am Auto hast bekommst du automatisch eine Mitschuld und darfst des gegners Schaden zu 30-50% bezahlen
Beides Unsinn.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung eine abnehmbare AHK zu demontieren wenn man ohne Anhänger unterwegs ist.
Die gegnerische Versicherung KANN versuchen eine Mitschuld nachzuweisen. Hierzu gibt es aber keine verwertbaren Urteile, daher immer Einzelfallentscheidung. Automatisch passiert hier gar nix.
Ich wiederhole in Kurzform mal mehr oder weniger was ich hier vor ca. einem Monat schonmal geschrieben hab...KIA ist das alles ziemlich latte. Nicht das erste, und mit Sicherheit auch nicht das letzte Mal.
Der o.g. Hinweis mit der Social-Media-Macht ist grundsätzlich richtig...aber wie ebenfalls schon geschrieben...keiner der Influencer wird die Hand beißen, die sie füttert. Es mag pessimistisch klingen (für mich persönlich aber realistisch)....auch eine "Massenmail" oder Petition wird allenfalls Kia D (oder A, CH etc) erreichen. Von dort wird man sich im besten Fall eine Entschuldigung abholen, die das eigentliche Problem auch nicht löst. Eine "Stornierungs-Welle" sehe ich ebenfalls nicht, die hier getätigten Stornierungen sind dazu nicht wirklich aussagekräftig.
Es gibt einfach kein Patentrezept gegen den Leidensdruck, den Ärger, das Unverständis, die zusätzlichen Kosten...ich für meinen Teil freu mich (wie mit Sicherheit die meisten hier) für jeden der sein Fahrzeug bekommt und leide mit jedem der im Regen stehen gelassen wird. Wenigstens diese Solidarität haben wir noch untereinander...aber wir haben es auch bis zu einem gewissen teil in der Hand, inwieweit wir unsere Nerven dran aufhängen. Es ist und bleibt in jedem Fall immer mehr oder weniger emotional.
Und wie auch schon früher geschrieben...ich möchte auch nicht in der Haut der Verkäufer stecken. Mit Ausnahme von einigen schwarzen Schafen können die imo am wenigsten für die Situation, müssen aber das meiste davon ausbaden. Kennen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Stück weit aus den eigenen Jobs.
Und Du willst es einfach nicht verstehen...Kia (Deutschland, Dein Händler, whoever) verweist mit seiner "Werbebotschaft" auf Kia Charge. Mit KC muss ein entsprechender Vertrag geschlossen werden...und es gelten DEREN Vertragsbedingungen. Was von den ganzen Kia-Versprechen und dem KC-Gebaren incl. der ziemlich stillen Änderung zu halten ist steht auf nem anderen Blatt. Im übrigen muss ich mich (glücklicherweise) nicht abspeisen lassen.
...Ist ne ganz einfache Kiste...
Ist es nicht. Es gilt was vertraglich vereinbart wurde. Die zum Zeitpunkt der Vertragsschlusses gültigen AGB Deines Händlers oder Garantiebedingungen sind zB. Bestandteil und behalten Gültigkeit, darauf wird im Vertrag regelmäßig hingewiesen. Ein Prospekt und deren Inhalte ist kein Vertragsbestandteil Deines Kaufvertrages, egal ob über ein Fahrzeug oder eine Leistung. Und sowieso nicht wenn es ein anderer Vertragspartner (idF Kia Charge) ist, mit dem Dein Händler nix zu tun hat.
Egal, lassen wir das...
Das sehe ich anders. Scheinbar kennst Du dich im Rechtswesen nur bedingt aus. Das gehörte offiziell zu meinen Unterlagen und ist damit auch Vertragsbestandteil. Da dort keine Fristen angegeben sind sondern explizit steht "Für EV6 Kunden im ersten Jahr", ist dies fristlos. Ob ich das nun bei Kia oder beim Händler einfordere ist mir erstmal egal. Wahrscheinlich wird es darauf hinaus laufen, dass mein Händler die 12 Monate einfach übernehmen muss.
Es ist Vertragsbestandteil wenn es vereinbart wurde. Wenn Dein Händler auf Anfrage die 12 Monate übernimmt, dann ist das Kulanz. Nix anderes. Er hätte Dir auch noch Prospekte zu einem anderen Fahrzeug mitgeben können...wäre dann für Dich auch Vertragsbestandteil, oder? Und weil DU "das anders siehst" heißt das im Umkehrschluss das ICH mich nur "bedingt auskenne"? Natürlich...
Grundsätzlich müssen die Bedinungen beim Kauf des Fahrzeugs erfüllt werden. Ich habe damals zusammen mit allen Unterlagen entsprechende Unterlagen für die Kia Charge App bekommen. Da steht das auch noch drauf mit dem Rabatt im ersten Jahr. Darauf werde ich auch bestehen und beim Autohaus geltend machen.
Siehe #71...nur weil Dir jemand ein Papier in die Hand drückt heißt das erstmal gar nix, solange nicht im KV vereinbart. Kia Charge hat nix mit Deinem Händler zu tun. Du hast einen KV mit Deinem Händler über ein Fahrzeug. Nicht mehr und nicht weniger.
Geschmäcker sind unterschiedlich, und das ist ja auch gut so. Wenn man sowieso Handwäscher ist, dann macht Glanz- oder Mattlack weniger Unterschied. Ansonsten ist letzteres eher was für Fahrzeugpflege-Enthusiasten.