Alles anzeigenGenauer gesagt, gilt die Gewährleistung für den Händler. Diese besagt, dass der Händler zwei Jahre lang gewährleisten muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Mangel aufweist.
Dabei spielt allerdings auch noch die Beweisumkehrlast eine Rolle.
KIA muss also nur „gewährleisten“, wenn sie auch der Vertragspartner sind.
Im Normalfall wird das wohl eher der Händler sein.
Gewährleistung also Händler, Garantie Hersteller.
Wenn sich da nichts in den letzten Jahren geändert hat.
Das stimmt so nicht, das habe ich anders gelernt.
Gewährleistung muss schon der Hersteller geben. Der Händler ist in diesem Fall aber Ansprechpartner für den Kunden. Dazu hat er umfassende Verträge mit Kia, obwohl er als Händler der Ware auch gesetzlich dazu verpflichtet ist. Allfällige Schäden werden aber durch Kia an die Händler ausbezahlt....