Der Vollständigkeit halber: In den Neuwagenverkaufsbedingungen, auf die er sich beruft steht:
"Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt."
Sprich, er sagt nicht mal "Corona" oder "Chipkrise", sondern beruft sich auf "beim Lieferanten ist was gestört" - was ja auch stimmt, aber...