Beiträge von lunatic54

    Ich kann diesem Bericht erstmal nur zustimmen. Ich hatte ende letzter Woche Kontakt mit einem Anwalt und dieser hat mir telefonisch von ähnlichem berichtet. Es gibt aktuell „Probleme“ mit Verträgen, in denen es einen Passus gibt der sich auf den Krieg und Corona bezieht und mit Bezug auf höhere Gewalt sich die Lieferzeit ggf. automatisch um 4 Monate verlängert. Ich glaube ich habe diesen Hinweis auch bei mir im Vertrag. Ebenfalls sieht er es ähnlich wie wir zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Mai 2022 waren sowohl Corona wie auch der Krieg hinreichend bekannt. Allerdings gibt es hierzu noch keine Gültige Rechtsprechung. Aktuell lasse ich meinen Vertrag gerade prüfen und warte auf seine Antwort dazu. Ich plane nächste Woche dem Händler meinen Rücktritt bekannt zugeben. Und dann werde ich mir so schnell wie möglich meine 2 Wahl kaufen ein gebrauchtes Tesla Modell 3 ich habe die Schnauzte voll.

    Danke Dir! Berichte gerne, was rausgekommen ist...

    Meine Idee von Widerruf wegen Fernabsatz hat sich glaube ich auch schon wieder zerschlagen, da das nur für Verbraucher gilt, ich habe hier aber ein Gewerbeleasing als Einzelunternehmer abgeschlossen.


    Es ist zum Mäuse melken - was'n das hier für ne Höchststrafe? :)

    Ich bin zwar kein Deutscher und bin kein Rechtsfachmann, aber ich habe mich mal versucht etwas schlau zu machen und habe nach einminütiger, amateurhaften Google Suche folgenden Link gefunden:


    https://www.finanztip.de/kaufrecht/lieferverzug-auto/


    Da scheint es so zu sein, dass sich dein Händler bei den 4 Monaten Verzug auf irgendeine Coronaregelung beruft. Die Frage ist dann jedoch, ob die 4 Monate die 6 Wochen ersetzen, oder ob das zusätzlich(4 Monate plus 6 Wochen) ist, sofern du ihn nach Verstreichen des unverbindlichen Termins sofort in Verzug setzt.

    Ich bin "inspiriert" von Deinem Post ebenfalls noch ein wenig auf die Suche gegangen und habe diesen guten Artikel gefunden:

    https://rechtsanwaltskanzlei-w…htslage-bei-lieferverzug/

    Dort ist mir ein Absatz aufgefallen, der mir vielleicht eine neue Option ermöglicht: https://rechtsanwaltskanzlei-w…g-stornieren-wie-geht-das ( Verleihnix vielleicht auch für Dich?)

    Ich habe die Bestellung damals komplett per E-Mail abgewickelt mit dem Verkäufer des Autohauses. Eine Widerrufsbelehrung habe ich meines Wissens nicht erhalten.


    Wenn ich den Artikel richtig verstehe, könnte ich dementsprechend jetzt noch problemlos den Vertrag widerrufen und bin aus dem Schneider - oder verstehe ich da etwas falsch?



    Skylinesky - wie gesagt, ich WILL gerne nen EV6 (finde ihn aktuell auch mehr oder weniger "alternativlos") - aber erstens mit Bafa und zweitens von einem Händler, der seine Probleme nicht auf dem Rücken der Kunden austrägt. Aus Prinzip nicht. Sowas kann nicht "belohnt" werden.

    Liebe alle Verleihnix  Tattwo  Skylinesky  sansibar  @capreolus -


    vielen Dank für Eure Beiträge, das weiß ich nach wie vor sehr zu schätzen! Und wenn's erstmal nur zur "Beruhigung" ist.


    Die Anwälte, die ich kontaktiert habe, melden sich entweder gar nicht mehr (wohl nicht lukrativ genug), genau wie meine ADAC Rechtsschutz bzgl. Deckung (keine Antwort bisher) - die Anwältin vom ADAC Vertragscheck, die mir weitergeholfen hat, meinte dass der Service nun zu Ende sei und sie keine Kapazitäten für eine Mandatierung hat. Also irgendwie scheint gerade gar nichts so zu laufen, wie ich's gerne hätte, ich bin aber auch ein sehr ungeduldiger Mensch, was sowas betrifft ;)

    Ich hatte keinen verbindlichen/unverbindlichen Liefertermin im Vertrag. Also habe ich einfach irgendwann (gemäß der losen Aussage "in einem Jahr") den Händler in Verzug gesetzt.


    Was ich daran nicht verstehe bzw. nicht stimmig finde: Wieso nimmt er dieses eigentlich recht willkürliche Datum für seine extra 4 Monate her (+ der 6 Wochen Verzugsfrist on top!)?


    Ich meine, dann hätte ich auch zwei Wochen nach Bestellung den Händler in Verzug setzen können und dann hätte er nach 6 Monaten liefern müssen oder wie?


    Plus eben dass die Anwaltskanzlei dreist behauptet: "Wir müssen die Lieferstörung nicht begründen" (gem. NWVB) - Vertrag ist bindend, schönen Tag noch!


    Aber das ist eben der Punkt: Aktuell steht Aussage gegen Aussage - und entweder bluffen sie, bis es vor Gericht kommt und machen dann nen Rückzieher (und warten, bis der Kunde auf dem Weg dahin "mürbe" wird) - oder sie lassens drauf ankommen.

    Fest steht für mich: Für den Händler ist es jetzt nicht nur bequem (die Anwaltskanzlei verschickt ja ihre juristischen Phrasenschweine für ihn) - ich kann mir nicht helfen, dass das tatsächlich Methode hat, die Kunden so in eine "Falle" zu locken.


    Laufen die Geschäfte wirklich so beschissen, dass die Händler das nötig haben? (Verleihnix und ich haben zwei unterschiedliche Kia Händler btw).


    Ich hoffe jedenfalls, dass sich unsere Fälle noch lösen und wir hier vielleicht auch anderen Kia Kunden helfen können. Ich hab eigentlich immer noch Bock auf nen EV6, aber sicher nicht von nem Händler, der seine Kunden in den Schwitzkasten nehmen muss - obwohl dieser noch nicht mal etwas "falsch" gemacht hat.

    Ich melde mich auch mal wieder mit einem Status Update (Bestellung vor fast exakt einem Jahr):


    Nachdem ich den Händler in Verzug gesetzt habe, redet er nun gar nicht mehr mit mir und ich bin direkt in Kontakt mit seiner Anwaltskanzlei, die weiter auf eine aus der Luft gegriffene "AGB-Frist" von 10.10.2023 pocht (4 Monate nach der von mir gesetzten Frist) und absolut hart bleibt.


    Bin ehrlich gesagt mit meinem Latein am Ende; die Anwälte, die ich kontaktiert habe, waren bisher keine Hilfe. Und habe auf deutsch gesagt auch keinen Bock mehr, meine Zeit & Energie in so einen unnötigen Mist zu investieren. In Sachen "Kundenorientierung" ist das das Unterirdischste, was ich seit Langem erlebt habe.


    Warum die Unfähigkeit von Kia, Autos rechtzeitig zu liefern, vom Händler auf dem Rücken des Kunden ausgetragen wird und nicht dort wo es entstanden ist, ist mir nach wie vor ein absolutes Rätsel.


    Wie's nun weiter geht? Keine Ahnung. Da ich glaube ich die "unlieferbarste Kombi" von allen habe (siehe Signatur) würde es mich auch nicht wundern, wenn selbst die 10.10. Frist gerissen wird. Nur kann ich dann auch die paar tausend Euro Bafa Prämie baba sagen, was mich sehr frustriert.


    Wie immer: Wenn jemand noch eine Idee hat - ich bin sehr dankbar. Danke Euch und weiter fest gedrückte Daumen für Eure Bestellungen!

    Moin, um mal ein anderes Beispiel zu bringen ... unsere KIA EV6 Bestellung vom 31.05.22 konnten wir ohne Probleme, ohne in Verzug setzen, einfach per E-Mail stornieren. Auf den Titel LZW hatte ich keine Lust und in Sicht war bis gestern nichts. Die Bestellung bleibt natürlich in den Büchern des Händlers und irgendwann freut er sich über ein gutes Geschäft 8)


    Wir bleiben dem Konzern allerdings erhalten und nehmen einen sofort verfügbaren Ioniq 6 RWD mit großer Batterie.


    Bleibt alle Gesund, diskutiert fleißig weiter und habt Spass mit euren KIAs :)

    Danke für das Beispiel - genau deshalb bin ich auch so genervt, weil man sieht: Es ist sehr wohl möglich kulant zu sein. Aber klar, selbst wenn Dein Händler mit etwas mehr Marge deinen "Slot verkauft", dann wären am Ende zwei Bestellungen vielleicht trotzdem noch lukrativer gewesen als eine.


    Das heißt, Du hast einfach dem Händler geschrieben, oder?

    Exakt so ist es. :thumbup:

    Stimmt, den braucht aber eher der Händler, nicht der Forumskollege. ^^

    Wenn seine Angaben stimmen, dann kann er exakt vier Monate und einen Tag nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Händlers ohne Frist sofort kündigen.

    Ob die Halbleiterkrise tatsächlich als "höhere Gewalt" einzustufen ist, das ist wohl noch nicht eindeutig geklärt, aber das sollte in seinem Fall keine Rolle spielen, denn die vier Monate sind ja schon längst um.

    Eine E-Mail an den Händler mit angeforderter Lesebestätigung genügt, da braucht man vorerst keinen Anwalt.

    Deine Worte in Justizias Ohren ;)

    Dann letzte Frage von heute: Dieser Passus, den ich noch gefunden habe, verändert auch nix an der Gesamtsituation, oder?

    Guts Nächtle und danke nochmals für Eure Hilfe hier.

    Nur um das nochmal hervorzuheben: Es ist keine Lieferfrist schriftlich(!) vereinbart worden: D.h. die Lieferfrist beträgt 0 Tage, also ist gleich dem Bestelldatum.


    Keine Ahnung, wie der Händler drauf kommt, dass die vier Monate erst mit dem Tag des "in Verzug setzens" starten sollten. Das steht doch so auch nicht in den Vertragsbedingungen geschrieben...

    Danke Dir nochmals für den wichtigen Hinweis. Vermutlich hat er bzw. sein Anwalt auch dafür irgendeine Erklärung/Begründung.


    Ich wiederhole mich: Mir ist es schleierhaft, wie man so einen Kunden in 'Geiselhaft' halten möchte - bzw. wie Du schreibst "auf gut Glück mit fragwürdigen Methoden im Vertrag halten möchte"...

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass das bis in 4 Monaten (+6 Wochen!) klappt (weiß keiner), aber selbst wenn nicht:

    - stehe ich dann ganz ohne Auto da (Leasingrückgabe vom Alten ist Mitte September)

    - ist die BAFA Prämie pfutsch

    - möchte ich natürlich vor Klarheit bzgl. des alten Vertrags nix Neues abschließen und dann am Besten mit 2 Leasingverträgen da stehen.


    Sorry, will nicht jammern - aber vielleicht hilft mein Fall ja irgendwann auch noch jmd. anderem. Ich gebe weiter Bescheid.