Es... ist... ein... freiwilliges... Geräusch...und... hat... keinerlei...rechtliche... Bindung...
Das sicherheitsrelevante und gesetzlich vorgeschriebene Feature ist doch vorhanden und aktiv! DAS zu Deaktivieren macht Dich haftbar...
Aber niemand haftet, wenn er ein freiwilliges, lustiges Soundgimmick deaktiviert, nur weil der Hersteller es als zusätzliches Sicherheitsfeature betitelt. Stell dir mal vor, was die Autohersteller alles als sicherheitsrelevant bezeichnen. Und dann stell Dir vor, was das für ein überhaupt nicht realisierbarer Aufwand wäre, bei jedem Unfall die beteiligten Fahrzeuge nicht nur auf das Vorhandensein der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale wie Reifenprofil, Bremsbeläge, Beleuchtung, Fahrgeräusch usw. hin zu kontrollieren, sondern der Gutachter auch noch zu jedem Auto den Werbeprospekt dazunehmen und kontrollieren müssten, ob der Hersteller vielleicht noch irgendwas zusätzlich eingebaut und als sicherheitsrelevant bezeichnet hat. Wie soll das denn funktionieren?
Auch der Kollisionsvermeidungsassistent, der Totwinkelassistent oder die Türsperre hinten bei Verkehr im EV6 sind ein tolle und sinnmachende Sicherheitsmerkmale. Du kannst sie rein rechtlich trotzdem deaktivieren, ohne im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden, denn sie sind nicht vorgeschrieben.
Aber wir drehen uns hier im Kreis. Lasst einfach diejenigen darüber sinnieren, ob und wie man es deaktivieren kann. Es darf ja auch jeder aktiv lassen, der es mag.