"Wichtig: Ausnahmen gibt es bei Winter- und Ganzjahresreifen: Hier ist die Verwendung von Reifen mit niedrigerer Maximalgeschwindigkeit erlaubt, sofern ein offenkundiges Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird."
Gefunden bei Reifen-Direkt, stimmt das jetzt dann nicht?
OK, zuerst geht es um die Sommerbereifung, oder? Da geht's natürlich nicht, mit GjR geht's aber, da genügen mir nämlich ganz sicher H-Reifen, ich fahre höchstens, ganz ausnahmsweise, mal 160km/h und da sehe ich wirklich keine Notwendigkeit V-Reifen zu fahren.