Möchte einmal hier einen Text einkopieren mit dem Versuch einiges zu klären:
Die Verordnung regelt in Anhang VIII aber nicht nur ab welchem Zeitpunkt Fahrzeuge mit dem AVAS ausgerüstet sein müssen. Auch Systemanforderungen werden aufgelistet. So muss das AVAS im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometer pro Stunde sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Dauer-Schallzeichen erzeugen. Warum nur bis Tempo 20? Weil ab höheren Geschwindigkeiten die Abrollgeräusche der Reifen selbst bei modernen Verbrennerfahrzeugen den eigentlichen Motorenklang übertönen.
Interessant ist: Ursprünglich war ein leicht erreichbarer Schalter vorgeschrieben, der die Aktivierung beziehungsweise Deaktivierung ermöglicht. Diese "Pausenfunktion" wurde nun von der UNECE allerdings wieder kassiert und für unzulässig erklärt. Wichtig: Das AVAS muss beim Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiviert sein. Gleichzeitig kann es in der Lautstärke auf die Geschwindigkeit reagieren.
Quellennachweis:
Ich denke, dass dies wohl einiges erklären wird, dass wir das VESS nicht KIA, sondern einer EU-Vorschrift zu verdanken haben.