Hatten wir alles schon... in Deutschland gilt.
verbindlich:
kann direkt nach ablauf der Frist angemahnt werden, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Zeit z.B. in den nächsten 2 Wochen zu liefern. Tut er dies nicht, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
unverbindlich:
im Endeffekt dasselbe, bis auf das man mit der Prozedur erst 6 Wochen nach Verzug beginnen kann.
Wie es in Österreich oder der Schweiz aussieht, weiß ich nicht.
Die Ungeduld von vielen hier verstehe ich aber trotzdem nicht... mir wäre es zu blöd immer beim Händler anzurufen.
Das bringt doch eh nichts ![]()
Der wird sich schon melden, wenn auf dem Hof steht.