Auch von mir Danke für den Bericht! (auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte)
Ich vermute, ob der Händleranteil unverändert nach Stand 22 gezahlt wird, hängt von der konkreten Formulierung im Kaufvertrag ab. Bei mir steht z.B.
Fahrzeugpreis komplett
- Rabatt x,xx%
+ händlereigenes Zubehör
= Preis incl. Zubehör
+ Überführung
= Kaufpreis
Und der Bereich Rabatt x,xx% hat ein Sternchen zur Fußnote "Sondervereinbarung: Im Sondernachlass ist der Umweltbonus von der Kia Motors GmbH bereits enthalten. [...] Den staatlichen Umweltbonus von derzeit 6.000 Euro müssen Sie nach der Erstzulassung selber bei der BAFA beantragen."
Ich denke, bei der Formulierung ist wenig Spielraum, am Rabatt noch was zu ändern.