Das Zitat aus den FAQ besagt nur, dass der Nettolistenpreis des Basismodells den Schwellenwert unterschreiten muss - und dass dafür Nachlässe / Rabatte auf den Basispreis vorher abgezogen werden dürfen. Eine Rabatt-Gewährung ist keine Voraussetzung.
Ihr redet wohl von unterschiedlichen Schwellenwerten.
Einmal die generellen zur Förderung 40k€ und 65K€.
Es gibt aber auch noch fahrzeugspezifische, die bei einem EV6GT (und auch sonst anders liegen) in einem Dokument zu finden sind bzw, die Basisdaten (Nettopreis des Grundmodells ohne Extras)
Zeile 787: Kia EV6 GT (MJ24) 61336,13 € netto (73k bruto)
Zeile 818: Kia EV6 GT (MJ23) 58815,13 € netto (70k brutto)
Der Schwellenwert, der auf der Rechnung unterschritten werden muß ist die der Nettopreis aus diesem Dokument der BAFA abzüglich 1500€ Förderung.
Bekommst Du ein MJ23 muß der Händler dir, meiner Meinung nach, einen Rabatt einräumen, damit du unter 58815,13€ -1500€, ansonsten geht das BAFA davon aus, daß der Händler DIr nicht die vollen 1500€ Förderung gegeben hat.
EDIT: zu langsam ![]()
EDIT 2:
Heißt, wieder meiner Meinung nach, verkauft Dir der Verkäufer ein MJ 23 für einen Grundpreis von 61336,13 muß er Dir die Differenz zu 58815,13 rabattieren und dann noch die 1500€ Förderung nachlassen.
EDIT 3: Bei Leasing habe ich keine Aktien drin.