Also ich mußte bei meinem Händler sogar ein Zettel unterschreiben, daß ich darüber aufgeklärt wurde, daß ich den Service nicht einen Tag und nicht einen Kilometer überziehen darf.
Beiträge von Sepp
-
-
-
2.
Ist der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben.
Genau das ist doch hier der Fall.
-
Kurze Frage: Sind für meinen RWD Reifen mit H-Index zulässig oder nicht? Rein von der Geschwindigkeit her passt das ja. Aber im Brief sind halt V-Reifen gelistet.
Das habe ich mich auch schon gefragt, wieso im Fahrzeugschein V-Reifen bis 240km/h drin stehen, wenn die Höchstgeschwindigkeit mit 188km/h angegeben ist.
Ein H-Reifen müßte doch deswegen auch ausreichen, eigentlich sogar noch ein Reifen mit T-Index, weil der geht auch bis 190km/h.
-
-
-
-
-
-