ch dachte E-Autos sind bis Ende 2030 steuerbefreit oder gilt das nicht für Dienstwagen
Es geht nicht um die Kfz-Steuer sondern um die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil des Dienstwagens wenn Du als Arbeitnehmer einen Dienstwagen privat nutzt und dies über die Pauschalversteuerung versteuer wird. Hier fällt Einkommenssteuer an:
- auf den Wert von 0,25% des Bruttolistenpreises (BLP) bei BEV unter einem BLP bis 60.000 €
- auf den Wert von 0,5% des BLP bei einem BEV über 60.000 €
Das kann schon einen netten Unterschied mache. Hast Du als Arbeitnehmer zB einen Steuersatz bei der Einkommenssteuer von 25%:
BLP 59.990 = 149,98 € (0,25%) zu versteuern = 37,50 € kostet Dich die Karre netto
BL= 60.010 = 300,05 € (0,50%) zu versteuern = 75,01 € kostet Dich die Karre netto - also doppelt soviel obwohl sie nur 20 € Brutto mehr an Listen-Kaufpreis kostet)