Beiträge von Andimp3

    Ich wette dass auch bei ET48 (das sind 3mm) keine Karosseriearbeit notwendig ist, jedenfalls dann nicht wenn die Standard-Reifenbreite des EV6 verwendet wird. Das schreiben die Hersteller meist zur Vorsicht in die ABE/Gutachten. Rad anbauen bzw. einfach mal die vorhandenen Räder und deren Abstand zur Karosse messen/aanschauen und man wird sehen das es passt. Ich habe schon bei zig Fahrzeugen Felgen vom TÜV abnehmen lassen wo der Punkt in der ABE stand aber nicht notwendig war.


    TÜV ist hier bei gleicher Reichenbreite ziemlich sicher easy going - die schauen nicht ob die Karosserie bearbeitet wurde sondern ob es passt.

    Habe jetzt im Zulassungsschein und Typenschein nachgesehen...tatsächlich sind hier nur 20er eingetragen...

    Wie komme ich jetzt zu 19er...die auch passen? ich bin da jetzt leider ein bisschen überfordert

    Mit Typenschein meinst Du das COC Papier ? Sind da tatsächlich nur 20" aufgeführt denn bestellen kann man ja auch die GT-Line mit 19".


    Musst Dir, wenn Kia keine anbietet, halt ne Räderbude suchen welche 19" möglichst mit ABE oder Gutachten anbietet.

    Zu basteln ? Sorry, aber brennt es bei Dir ? Das ist ein HV-Anschluss, da spielst Du mit Deinem Leben und dem Leben anderer.


    Kaufen kannst Du das Ding beim Kia-Dealer oder einem EV6-Besitzer der das Ding nicht braucht.


    Im Konfigurator (unter Zubehör) wird der Preis mit 379,50 € angegeben.

    Ist es irgendwie problematisch, wenn ich ihn einfach von Montag bis Freitag dranhänge, damit er dann endlich mal vollgeladen ist?^^


    Oder sollte man dieses ständige fahren und am nächsten Tag dort dranhängen generell eher sein lassen?

    Das ist vollkommen unproblematisch.


    Laut meinem Arbeitgeber müsste zumindest die Umsatzsteuer vom Strompreis vom Arbeitnehmer bezahlt werden

    Gerade das ist doch Unsinn... die USt stellt für den AG einen einen durchlaufenden Posten und einen Kostenfaktor dar. Der Arbeitgeber kann sehr wohl, wenn er will, den Arbeitnehmer komplett kostenfrei sein Fahrzeug laden lassen - das stellt auch keinen zu versteuernden geldwerten Vorteil dar.

    Da das Bad selbst von den Bäderbetrieben an den Betreiber verpachtet war hat er wegen Diskriminierung auf den Deckel bekommen. Hat zwar nichts mit den autoverträgen zu tun, aber so einfach Hausrecht etc hat dabei nicht funktioniert.

    Da gab es aber sicher entsprechende Vertragsinhalte mit den Bäderbetrieben - ansonsten kann dem Betreiber da keiner was.


    Tante Edit sagt: kurz gegoogelt und folgendes habe ich gefunden


    Zitat

    Laut Vertrag mit den Berliner Bäder-Betrieben habe der Pächter das Bad allerdings der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. In der Pressemitteilung der BBB heißt es: "Die Berliner Bäder-Betriebe, [...], weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass allen Pächtern der Berliner Strandbäder die Betreiberpflicht für den öffentlichen Badebetrieb des jeweiligen Bades übertragen wurde."

    Damit sei gemeint, dass der Zutritt "allen Menschen ohne Einschränkungen zu gewähren ist". Der Pächter hat zwar ein Hausrecht, das sich für die Besucher:innen aus der Haus- und Badeordnung ergibt. Daraus geht aber im Fall Grünau nicht hervor, dass nur - oder bevorzugt - Menschen aus dem Bezirk das Bad nutzen dürfen. Telefonisch waren die Betreiber des Strandbad Grünau für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar.


    Also nix von wegen Gesetz und nachzulesen hier.


    Das ist also ne ganz andere Gemengelage. Solange Kia in seinen Verträgen mit den Händler nicht sinngemäß stehen hat "Du musst an jeden verkaufen egal wo er wohnt" kann keiner dem Händler was wollen. Und wenn es drin steht kann ihm auch nur Kia was wollen.

    So wie ich das sehe darf ein Verkäufer einen nicht aufgrund der Herkunft diskrimieren.

    Was hat Dein Wohnort mit Deiner Herkunft zu tun -> nichts.


    Was Du vielleicht meinst ist das AGG - da ist aber sehr eng umrissen und hat mit Deinem Beispiel rein gar nichts zu tun.


    Aber solange Du nur etwas ins blaue hineine aus Deinem Bauchgefühl heraus behauptest ohne auch nur Ansatzweise einen Beleg liefern zu können welcher Deine Behauptung stützt macht es rein gar keinen Sinn das weiter zu diskutieren.