Bei so kleinen Änderungen, musst du es nicht einmal in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Das kommt immer drauf an... ich habe (bei anderen Fahrzeugen) auch schon ABEs für nur kleine Änderungen (Fremdfelge mit gleichen Rad-/Reifendimensionen wie ab Werk) gesehen welche man eintragen lassen musste.
Auf dem Abnahmepapier steht dann: "bei Gelegenheit in den Fahrzeugschein eintragen lassen" (keine Frist).
"Bei Gelegenheit" kenne ich nicht wenn dann nur (sinngemäß) "bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren" - das wäre dann zB ein Halterwechsel oder eine Umschilderung oder eine Eintragung eines anderen Fahrzeugteils.
Es kann aber auch drin stehen dass gar keine EIntragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.
Jetzt kann ich mir eine 20 Zoll Felge mit ABE raus suchen, ich werde da aber trotzdem keine Reifen mit den Maßen 235/55R19 drauf bekommen.
Hat das irgendwer behauptet das man einen 19" Reifen auf eine 20" Felge ziehen kann ?
Jetzt kann er sich R19 Felgen mit ABE dafür holen und sie durch die zu großen Reifen durch werfen, aber fahren wird schwierig. Dafür braucht er Reifen mit anderen Maßen und die müssen im Fahrzeugschein stehen.
Nö, wenn in der ABE steht dass diese für die Reifendimension blabla gültig ist UND in der ABE steht dass eine EIntragung nicht notwendig ist dann muss man das aucht nicht machen - auch diese Variante habe ich schon mehr als einmal erlebt.