Damit entfällt der 0,5%-Bonus vollständig.
Nein, das bezieht sich nur auf die Fahrzeugförderung und nicht auf die Steuervergünstigung beim geldwerten Vorteil des privat genutzten Dienstwagens.
Beispiel: wenn unsere 5 bestellten EV6 nicht spätestens am 31.8.23 zugelassen und die Förderung nicht spätestens am 31.8.23 beantragt wird dann gehen uns 22.500 € Netto Förderung flöten, aber die Fahrzeugnutzer versteuern den geldwerten Vorteil dennoch nur mit 0,25/0,5% (je nach dem welche Ausstattung bestellt wurde) des Bruttolistenpreises.
Für meinen ersten BEV, der erst für 2024 bestellt wird war es das dann auch mit der Förderung wil bis dorthin der Topf von 2,5 Mrd € (entspricht ca. 500.000 geförderten Fahrzeugen) sicher aufgebraucht ist. Ich könnte mir jetzt natürlich überlegen das Leasing meines CLA zu verkürzen und nen EV6 für mich bestellen, aber da mir Mercedes ja quasi einen CLA als BEV im Jahr 2024 in Aussicht gestellt hat werde ich das nicht tun. Die 93,75 € mehr an monatlicher Netto-Leasingrate (4500 / 48 Monate) gönn ich mir dann schon für mein Traumauto ![]()