Beiträge von OHuHH

    Wie das auf der AB läuft, habe ich mich noch immer nicht getraut. Keine Ahnung also, ob da die LKW im Gegenverkehr geblendet werden oder nicht

    Kurze Ergänzung von der ein oder anderen Fahrt auf der A1 nördlich von Lübeck: Der Assistent entscheidet ziemlich entspannt, ab wann er auch den Gegenverkehr ausblendet. Ist der LKW noch weit entfernt - also sein Abblendlicht noch nicht "hell" genug- bleibt auch die Gegenfahrbahn "beleuchtet". In der Theorie gut, aber gerade auf Autobahnen haben wir doch einen netten Mittelstreifen, gerne auch mal mit 'n büsschen Grünzeugs. Das Abblendlicht wird also nicht gesehen und zumeist werden die bei LKW nicht unüblichen Zusatzlichter über der Fahrerkabine noch nicht als Abblendlicht gewertet - die LED für den Gegenverkehr bleibt also aufgeblendet.


    Finden LKW-Fahrer oft genug auf mehr als 500m nicht gut, daher blenden dann viele kurz auf. Und da LKW doch verdammt oft zusätzliches Fernlicht auf der Fahrerkabine durch die Gegen fahren, rafft das dann die Automatik und lässt die Gegenfahrbahn dunkler werden.


    Gleiches gilt grundsätzlich auch auf langen, geraden Strecken auf Landstraßen. Da kann allerdings eine Mittelstreifen nicht die Scheinwerfer des entgegenkommenden Verkehrs verdecken und so bleibt gibt es keinen Unterschied mehr zwischen LKW und PKW. Entweder ist deren Funzel hell genug, um den Assistenten zu einer Reaktion zu bewegen - oder halt nicht. Bin da inzwischen recht ruhig bei, wenn der andere sich geblendet fühlt wird er schon aktiv werden...

    koaschten weil es einen Unterschied macht zwischen dem "was hätte ich daran verdienen können" und den ermittelten Kosten. Die Einspeisevergütung ist etwas "willkürlich festgesetztes", deren Höhe nach meiner Erinnerung ja nach dem Datum der Inbetriebnahme abhängt. Also nichts, aber auch gar nichts zu tun hat mit den "dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten". Und davon spricht das BMF-Schreiben.

    Eine Frage aus Arbeitgebersicht ist allerdings noch offen: Wenn der Arbeitnehmer gemäß seiner Wallbox die genauen kWh abrechnet muss das geeicht sein, damit der Arbeitgeber beim abrechnen keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt?

    Mal die Antwort eines Praktikers: Das BMF-Schreiben gibt hier keine Anforderung raus. Dann gilt wie so oft im Steuerrecht: Plausibel muss das sein, dann kann keiner das Gegenteil beweisen.


    Bei der Frage zu den Stromkosten: Man wird bei einem Dienstfahrzeug zum Beispiel durch regelmäßige Wartungen - aber ggf. auch durch eigene Aufzeichnungen - die Laufleistung belegen können. Kommt man so auf z.B. 1.000km im Monat, dann lassen sich Stromkosten von 500 kWh kaum begründen. Wer kloppt schon so um die Ecke, dass er 50 kWh je 100km verbraucht?? Je nach Gegend und Jahreszeit - oder der Info-Anzeige im Auto - dürften so 16 bis 20 kWh je 100km realistisch sein. Also alles zwischen 160 und 200 kWh im Monat "passt". Bei Dritten über eine Ladekarte 100 kWh geladen, bleiben 60 bis 100 kWh für den "Strom zuhause genascht".


    Was ich damit nett umschreiben möchte: Lest die Daten aus der Wallbox aus, dokumentiert das regelmäßig und dann berechnet die kWh den Arbeitgeber. Und ob das nun auf eine eichrechtskonforme Wallbox zurückgeht oder nicht wird nur den pingeligsten Erbsenzähler interessieren. Und dem würde ich dann die Dokumentation und die fehlende Anforderung in dem BMF-Schreiben vor den Latz knallen mit den freundlichen Worten "das können wir gerne in der Rechtsbehelfsstelle oder beim Finanzgericht klären". Den Weg gehen dann in der Regel keine mit, denn dafür geht es einfach um zu wenig Kohle. Nehmen wir den Rahmen aus dem Beispiel oben: 40kWh im Monat. Wenn der Arbeitgeber hier 20 kWh im Monat mit 0,40 EUR/kWh (vereinfacht Strompreisbremsenpreis) erstattet hat, geht es um EUR 8 im Monat und EUR 96 im Jahr. Klassischer Prüfungszeitraum 3 Jahre für eine normale Betriebsprüfung (bei der Lohnthemen normal nicht zur Sprache kommen, dafür gibt es die Lohnsteueraußenprüfung, die gerne noch seltener zu Besuch kommt), wir reden für den Einzelfall also über EUR 288. Steuerbetrag bei einem Steuersatz von 25% wären dann EUR 72, pauschaliert bei Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber mit 30% wären wir bei rund EUR 86. Selbst bei 10 Mitarbeitern, bei denen das so läuft hätte ich damals für diesen Betrag keine Prüfungsfeststellung geschrieben und mich mit so schwachen Argumenten auf eine Diskussion mit dem Steuerberater des Arbeitgebers eingelassen.


    Etwas salopp formuliert: Bleibt plausibel und macht Euch die Mühe mit einer Dokumentation, dann interessiert es nicht die Bohne, ob die Wallbox eichrechtskonform ist oder nicht!


    Und selbst wenn ein wirklich akribisch arbeitender Staatsdiener über Studien oder Gutachten nachweisen kann, dass Wallbox XYZ regelmäßig 5% zu hohe Werte ausweist und daher immer "zu viel" vom Arbeitgeber erstattet wird, dann darf denklogisch nur für den "Mehrbetrag" steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen... was das "Steuerpotential" oder das Risiko aus diesem Thema noch mal relativiert. Der Fall des akribischen Staatsdieners ist zwar nicht ausgeschlossen (kleiner Disclaimer, ist halt Berufskrankheit ;) ), aber dürfte in der Eintrittswahrscheinlichkeit zu vernachlässigen sein.


    Für die Frage, welchen kWh-Preis man den zugrunde legt: Auch hier gilt im Zweifel der plausible Vortrag. PV erbringt 50% des gesamten Stromverbrauches über das Jahr (als Eigenverbrauch, nicht der eingespeiste Anteil), dann könnte die Erstattung des Arbeitgebers zu 50% vom Einkaufspreis des Stromversorgers und zu den anderen 50% von den "Gestehungskosten des selbst erzeugten Stroms" bestimmt werden. Wie kommt man auf die Gestehungskosten? Anschaffungskosten der PV-Anlage, ggf. nebst Speicher etc. in Relation zu den prognostizierten Stromerzeugungen setzen. 20, 30 Jahre Kalkulationszeitraum mit zurück gehenden Leistungen der PV-Module (findet man normal immer bei den Garantiebedingungen, daran würde ich mich orientieren) und schwupp hat man die "erwartete Gesamtstromproduktion über die Lebenszeit". Bei mir kam ich mal - bei einer 9,38 kWp-Anlage und einer Prognose von 8.656 kWh - auf eine Produktion von insgesamt 202.950 kWh bei 25 Jahren Laufzeit. Aus den reinen Anschaffungskosten kam ich auf Selbstkosten von 5,66 Eurocent. Wollte bewusst Zinsen und sonstigen laufenden Kosten nicht mit einbeziehen, obwohl es betriebswirtschaftlich da Gründe für gibt.


    Sorry, kann nicht kurz... Hoffe es hilft trotzdem noch mal.

    Ironspike , dürfen wir davon ausgehen, dass Du in DE lebst und arbeitest? Dann mal als Tipp: Erfreue Google mal mit der Suche nach dem BMF-Schreiben vom 29. September 2020. Auch wenn das nicht ganz so einfach zu lesen ist - und spätestens Dein Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater kommt damit klar- möchte ich Dich auf den folgenden Grundsatz aufmerksam machen:


    "Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (sog. Dienstwagen), stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG dar."


    Also, wenn Du den genauen Stromverbrauch bemessen kannst, aus Deinem Tarif die "selbst getragenen Stromkosten" ermitteln kannst und Dein Arbeitgeber Dir den Betrag erstattet, unterliegt das keiner Besteuerung. Das Gute daran ist aus Sicht der Realität: Die Wallbox wird in den allermeisten Fällen so auszulesen sein, dass sie Dir nur den Stromverbrauch angibt und nicht, aus welcher Quelle der Strom gerade kam. Daher sollte in der Regel diese Frage auch nicht problematisiert werden.


    Allerdings gibt es auch eine weitere Regelung zur Vereinfachung:

    "Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen Seite 6 individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

    a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    30 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und

    15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8

    b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    70 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und

    35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8."


    Eine vom Arbeitgeber überlassene Ladekarte wird als "Lademöglichkeit beim Arbeitgeber" gewertet, also kann Dir vom Arbeitgeber EUR 30,00 jeden Monat steuerfrei und ohne Nachweis zusätzlich zum normalem Arbeitslohn ausgezahlt werden.


    Und auch wenn ich im Steuerrecht zuhause bin, habe ich den Blick lieber auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge: Wenn mir mein Arbeitgeber etwas zu meinen Stromkosten dazu gibt, dann ist das gut. Erstattet er mir genau meine Ausgaben, dann bin ich "nicht belastet". Vergütet er meine kWh mit einem Betrag über meinen Kosten, muss ich das zwar versteuern, fahre aber immer noch besser als wenn er mir nur meine Kosten erstattet.


    Letzter Tipp: Erfasse und dokumentiere auch dann die von Dir getragenen Stromkosten, wenn Dein Arbeitgeber Dir gar nichts dazu geben möchte. Mit den von Dir getragenen Kosten kannst Du in Deiner Einkommensteuererklärung den Geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Dienstwagens mindern... und damit sparst Du dann ggf. ein wenig Steuern.


    Nun viel Erfolg beim Gespräch mit dem Arbeitgeber und viel mehr Freude bei der Fahrt mit dem EV6 :)

    Kurze Frage dazu noch OHuHH - musstes du für die Funktion mit Tibber noch diesen "Tibber Pulse" kaufen

    Hi Maddeen,


    sorry für späte Antwort, bin erst jetzt im Urlaub wieder online. Den Tibber Pulse brauchst Du für den Stundentarif und nur mit dem kannst Du wirklich sehen, wann der Preis so richtig heiß ist. Tiefster Preis heute 21,8ct zwischen 14 und 15 Uhr, die beiden Stunden davor und danach waren es 21,9ct. Bei so schönem Wetter wirken sich da die ganzen Solaranlagen kräftig aus...


    Besten Gruß

    Thorsten


    Kurz Ergänzt: Preise für Schleswig-Holstein, die Nebenkosten wie Netzentgelte etc. unterscheiden sich ja. Den tiefsten Preis gab es am 28.5. zwischen 13 und 14 Uhr, das waren nur 6ct. Vor Steuern und sonstigen Entgelten waren das an der Strombörse so ca. -16ct. Morgen in der Nacht liegt der Preis zwischen 1 und 5 Uhr so bei knapp 30ct. Das wechselt halt täglich und ich erwarte im Winter ein höheres Preisniveau - da scheint die Sonne halt nicht so lange und hoch...

    Moin Maddeen,

    bei mir ist die Easee Home seit Herbst letztem Jahr im Einsatz. Ich habe auf das Thema Überschussladen bisher verzichten können, da meine 9,4kWp-Anlage so aufgeteilt ist, dass in der Spitze "nur" 7,5kW an Leistung angekommen (keine homogene Dachfläche, verteilt auf Ost, Süd, West). Und da meine Hütte durchaus ein Grundrauschen von 1 bis 2 kW hat (mit 7 Ferienwohnungen und entsprechend viel Technik) bleibt für ein reines Überschussladen nicht viel übrig.


    Also regel ich das im Zweifel tagsüber manuell. Da kann ich die Easee über die Installer-App auch schön und einfach runter drosseln, um über den Mittag den Strom vom Dach und aus dem Speicher so zu nutzen, dass zwischen 4,x und 8,x geladen werden. Das begrenze ich dann auf 2 bis 3 Stunden, danach kann die Dachleistung wieder den 10kW-Speicher im Keller füllen.


    Ich bin sehr zufrieden, da die Steuerung über die App (oder besser beide Apps, die eine dient ja nur der Einstellung) einfach und unkompliziert ist - das vermute ich allerdings auch bei anderen Boxen.


    Würde die Box wieder kaufen, auch wegen der Möglichkeit der "Kettenschaltung" und des Lastmanagements. Und die Box kann ich auch über Tibber (mein Stromlieferant mit dynamischen Stundenstromtarif) so steuern, dass das Laden in der Nacht die günstigen Preise abgreift. Gibt auch auf Fehmarn mal Tage, an denen die Sonne bedeckt ist ;) .


    Besten Gruß,

    Thorsten

    Bei den Zahlungsdetails kann man eine Firmenadresse hinterlegen.

    ... und genau das reicht bei einem kritischen Prüfer leider nicht. Wenn die Rechnungsanschrift auf die Firma lautet und dann kein weiterer Hinweis auf einen "Vertragpartner" oder "Leistungsempfänger" vorhanden ist, kann das nicht auffallen. Viele Rechnungen - erinnere mich spontan an Rechnungen aus dem Mobilfunkbereich, wo das "Problem" gerne genau so angegangen wird - haben aber genau diese zusätzlichen Hinweise. Ist aber immer eine Frage der "Blicktiefe" - wenn da keiner genau hinsieht, passiert auch nix.

    Moinsen,

    es ist entweder eine Frage des Alters oder der persönlichen Fähigkeiten, über die Suchfunktion ein Thema zu finden, an das ich mich zu erinnern glaube... Nach mehreren Stichworten und auch der mühseligen Suche in dem erwarteten Bereich finde ich allerdings nichts, daher.... ein neues Thema.


    Mehrere Gesprächspartner berichteten mir, dass sie beim Telefonieren ein "Ticken" vernehmen. Am Anfang kamen Fragen wie "blinkst Du die ganze Zeit" oder "sach mal, was machst Du da eigentlich"... das Fragezeichen in meinem Gesicht haben sie Alle nicht sehen können, denn bei mir im Auto war es angenehm ruhig. Ausgangslage: Ein geführtes Telefonat bei eingeschalteter Klimaautomatik. Die läuft bei mir grundsätzlich in der kleinsten Stufe mit, hat bisher immer ausgereicht für einen behaglichen Innenraum. Dadurch war entweder das Heizelement an oder aber die eingebaute Wärmepumpe hat die "AC" Lampe leuchten lassen. Wenn ich den Automatikmodus verlassen habe, indem ich entweder Heizelement oder AC manuell ausgeschaltet habe, dann berichteten Alle davon, dass nach 5 bis 10 sec das "Ticken" verschwunden ist. Das Spielkind in mir hat dann sofort Heizelement bzw. AC manuell dazu geschaltet und nach wenigen Sekunden hieß es dann "wieder da". Manuell wieder aus führte zum gewünschten Ergebnis: Ticken weg. Das Spiel habe ich in der letzten Zeit bei einigen Anrufern gemacht, immer dasselbe Ergebnis.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wurde die Ursache gesucht und gefunden? Mein Wagen wurde dazu gestern geprüft und tatsächlich gab es im Zusammenhang mit der Klimaautomatik eine "akustische Besonderheit". Ich nenne das mal so, weil es mir vom Techniker weniger als Ticken, mehr als Hall oder Rückkopplung beschrieben wurde. Mag auch eine Frage der Geschwindigkeit sein, der gestrige Test fand auf dem Werkstattgelände statt und da fährt es sich doch bei den allermeisten Werkstätten nur sehr bedingt schnell... die Grundstücksgrenze ist bei dem Beschleunigungspotential doch schnell erreicht ;) Und ich telefoniere gerne und oft, wenn ich auf der Autobahn oder der Landstraße bin und dort ist Schrittgeschwindigkeit oder sanftes Rollen eher die unerwünschte Ausnahme.


    Viele Grüße,

    Thorsten