Wie gesagt, am Ende wieder als lauteste brüllen wenn es negative Konsequenzen für einen selber hat. Ein Sinnbild unserer Gesellschaft. Ich für meinen Teil tue etwas.
Beiträge von dMopp
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Habt ihr eine Leseschwäche? Aber noch mal: Geschlossen wurde nur das Ausnutzen einer Lücke mit der man auf eine NOCH IMMER EXISTENTE Funktion für Händler zugreifen konnte. Die Händler können das NOCH IMMER. Und das ohne Ankündigung der Funktion geschweige denn einer Zustimmung meinerseits. Das hat auch nichts mit OTA zu tun.
Bei BMW zB kann sogar der Motor aus der Ferne gestartet werden, aber nicht in allen Ländern und auch nur nach Zustimmung und beim Nutzen der SOS Funktion.
Versteht ihr es jetzt? Es gibt Funktionen die niemals kommuniziert wurden und auch ganz klar gegen das EU Recht verstoßen. Das mindeste wäre eine FREIWILLIGE Zustimmung dessen. Ich jedenfalls finde es total ungeil, das jeder KIA Händler sich die 360Grad Kamera meines Autos aufrufen kann und mir in den Garten filmt. Wenn das kein Problem für euch ist: Bitteschön aber dann jammert nicht über die Konsequenzen
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Du hast es nicht verstanden.
Es wurde zwar eine Lücke geschlossen, dass UNBERECHTIGTER Zugriff durch dritte möglich ist, dennoch besteht WEITERHIN die Möglichkeit, das Händler und Kia selber mein Fahrzeug aus der Ferne steuern können (Zum Teil) oder auf die Kamera zugreifen. Das mag für Facebookfans alles egal sein, für jemanden dem Datenschutz und Datenhoheit wichtig ist, ist das ein Problem.
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Und das hat der Käufer unterschrieben? Ich meine wenn keiner was sagt wird auch nichts passieren. Mir durch meckern wird nichts besser…
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Beschwert habe ich mich. Mal sehen wie es weiter geht
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Also können (!) Händler auf mein Fahrzeug zugreifen. Klasse… Zugestimmt habe ich dem nicht, damit könnte man, zumindest in der EU, ja mal beim Verbraucherschutz anklopfen.
Interessant ist auch, dass Bildmaterial der 360Grad Kamera gestreamt werden kann!
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Das ist aber nicht das selbe. Beim 5.0 kann man beim Start das Gerät auswählen.
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Zitat
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Erläuterung: Das Zeichen kann in einer Fahrstreifentafel oder einer Einengungstafel oder Aufweitungstafel integriert sein. Dann bezieht sich das Zeichen nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorher angeordnet worden war
also genau das was ich sagte. Wäre auch nicht unüblich wenn es falsch beschildert ist und 70 da viel mehr Sinn machen

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Ok, habe ich tatsächlich falsch formuliert bzw geschrieben. Es war ein Schild, das die 30 aufhebt. Streng genommen hätte also die 50 davor wieder zählen müssen. Keinesfalls aber 100
Wenn die 30 durchgestrichen wurde, gilt nicht das vorherige Tempolimit, sondern das jeweils allgemeine (50/100/130)
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Absolut richtig. Egal ob vorher 70 waren oder nicht