ECS KI-154-D1 mit nachrüstbarem Dauerplus oder KI-136-D1 mit bereits integriertem Dauerplus.
Den ersten habe ich verbaut.
ECS KI-154-D1 mit nachrüstbarem Dauerplus oder KI-136-D1 mit bereits integriertem Dauerplus.
Den ersten habe ich verbaut.
Danke dir für die Info.
Ich denke es ist die 2639T60 wie in diesem Post erwähnt.
Ist der Ausschnitt von der Größe/Form gleich wie bei der von Westfalia?
Würdest du den Link mit mir teilen, wo du die AHK und den E-Satz bestellt hast? In den Niederlanden zu bestellen würde mich jetzt nicht abschrecken.
Ich habe bei winparts.nl bestellt.
Den Ausschnitt habe ich mit dem von Westfalia nicht verglichen. Wozu auch?
Kannst Du aber über die Einbauanleitungen machen, da sind die Ausschnitte gezeichnet.
Andrei hast du die T60 von GDW?
Ja.
Die AHK ist von GDW, da sie höhere Stützlast und signifikant bessere Bedienbarkeit als die "originale" von Kia (Westfalia).
Der E-Satz ist fahrzeugspezifisch von ECS, die auch den originalen E-Satz an Kia liefert (die Einbauanleitungen sind ziemlich identisch:-)).
Bestellt habe ich in Niederlanden, weil da der Preis etwas günstiger war.
koaschten das ist aber nicht für diejenigen von Relevanz, die ein GT Paket bestellt haben.
Wer ihn mit Paket bestellt hat, wird das auch so in der Rechnung ausgewiesen bekommen (man kann nicht alles so ändern, wie es einem lustig ist).
Ich kenne da diverse Formulierungen, dass der Besteller viele Änderungen seitens des Herstellers hinnehmen muss.
Da wäre ich mir da nicht so sicher.
Aber das sind alles ungelegte Eier.
Hast Du einen Link zu der "offiziellen Pressemitteilung" ? Unter dem von Dir geposteten Link steht das SO nicht drin.
Dort ist die Rede vom Netto-Listenpreis und wenn man bei der BAFA nachschaut steht dort schon ewig:
Ich versuche hier formal wie ein Beamte zu denken:
Netto-Listenpreis ist wörtlich nicht identisch mit dem BAFA-Listenpreis
Also sind es verschiedene Begriffe.
Da beim Netto-Listenpreis die Ergänzung "des Basismodells" fehlt, gehe ich vom Gesamtpreis inkl. Extras aus.
Ich mag mich irren, dann würde ich "nur" 1500,- verlieren. Wenn ich richtig liege, dann verliere ich 3000,-.
Wo liest Du das unter dem Link ? Da ist wie auch bisher vom Nettolistenpreis die Rede.
Der Gesamtpreis war und ist meines Erachtens nur relevant wenn es um das Thema Privatnutzung des Dienstwagens und Versteuerung des geldwerten Vorteils geht.
Andi, das hatten wir doch schon.
In der aktuellen Förderung ist die Rede ausdrücklich vom Nettolistenpreis des Basismodells.
In der offiziellen Pressemitteilung fehlt das Wort Basismodell.
=> Es wird der Gesamtpreis inkl. Extras betrachtet.
Nach meinem Verständnis ist die Rechtslage klar: Als Käufer bin ich verpflichtet, den Kaufgegenstand zu bezahlen. Was Kaufgegenstand ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag, in unserem Fall also aus der Auftragsbestätigung. Dort steht drin, dass ich ein Basismodell mit Sonderausstattung gekauft habe. Demgemäß bin ich auch nur verpflichtet eine Rechnung zu bezahlen, die für ein solches (Basis-)Modell ausgestellt worden ist. Und auf der BAFA-Liste ist dieses Basismodell ( Modelljahr 2023) auch weiterhin aufgeführt, da es ja auch weiterhin verkauft wird. Demgemäß besteht auch weiterhin ein Anspruch auf die für das Basismodell geltende Förderung.
Entscheidend ist die Bezeichnung in der Rechnung, nicht der Kaufvertrag.
Aber lt der Mitteilung passt es doch noch:
69.990€ Brutto + Zubehör = def. Netto irgendwas unter Netto 65.000€
Somit noch Förderfähig…
Das schon, aber mit nur 3000,-.
Meine Aussage bezog sich auf die genannte alte Grenze von 40000,-. Und dass der Nettogesamtpreis zählt, nicht der vom Basismodell. Ist für den GT nicht relevant, für die anderen aber u.U. schon.