So wie ich den Begriff "Leasing-Übernahme" verstehe, handelt es sich dabei um eine Übernahme – d.h. der "Übernehmer" wäre dann (in meiner Welt) der neue Leasingnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Daher auch die "Gebühr" für den zweiten Eintrag in den Papieren...
Edit: @Robert1982 war einen Hauch schneller! ![]()