Hallo Werdenn,
das hatte ich ohnehin vor. Ich denke, das Urteil wird insgesamt nicht ganz unerheblich. Zum einen könnte ich mir vorstellen, dass in ihm die allgemeine angenommene Gesamtlaufleistung von E-Autos erstmalig definiert werden muss. Bei Dieseln z.B. werden juristisch gesehen 250000 km problemlos angenommen, bei E-Fahrzeugen bestehen hierzu noch keine Urteile. Zum anderen wird es darum gehen, wie lange Kunden einem Händler Zeit geben müssen, ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. In meinem Fall scheint der Wagen auch nach 4 Monaten nicht vollständig repariert zu sein, zumindest erfolgte von der gegnerischen Seite keine Bestätigung auf unsere Nachfrage. Das Autohaus möchte ich explizit ausklammern. Speziell der Serviceleiter war immer total bemüht in meinem Sinne eine Lösung zu finden, aber KIA lässt das Autohaus und damit auch mich einfach am langen Arm vertrocknen. Er würde sich auch wundern, wenn ich diesen Prozess nicht gewinnen würde, alles andere wäre völlig absurd.
Ich werde entsprechendes Urteil also geschwärzt veröffentlichen und habe auch vor, im Anschluss mich an entsprechende Autozeitungen zu wenden. Wenn ein Hersteller sich so verhält, dann haben potentielle Kunden auch ein Recht davon zu erfahren!