Beiträge von Chaostrucker

    Gleiches habe ich hier vor Wochen nach meinem Telefonat mit Kia Deutschland kundgetan... glaubte mir ja keiner... :(


    Nun, wenn das so weiter geht mit der Warterei, bekomme ich ihn erst 2024 und bekomme dann doch noch die Förderung von zumindest 3000.

    Ist ja noch das alte Modell in der Rechnung und wird aktuell auch noch mit 4500 gefördert.


    Hach, was hab ich für ein Glück.......NICHT ||

    LOL langsam glaube ich wir haben beim selben Händler bestellt. Mein Bestelldatum ist der 7.1.22 exakt gleiche Konfiguration (GT Yachtblau GSD).


    Heute diese Info per Mail erhalten:

    Stand jetzt gibt es zumindest mal eine Produktionsnummer. Und eine ca. errechnete Lieferwoche KW 28/23

    Geil... und meine Bestellung von 03.01.22 mit exakt gleicher Konfiguration steht noch auf rot...das soll einer verstehen...

    Es ist nicht relevant, ob Dir als Endkunden Schäden durch den Lieferverzug entstanden sind, es ist relevant, ob der Händler dafür haftbar gemacht werden kann.

    Er *wäre* haftbar, wenn er den Lieferverzug selbst verschulden würde, sich in diesem Zug fahrlässig oder anderweitig schuldig verhalten hätte. Da Dein Händler nicht mehr machen kann, als im System nach dem Status zu gucken, Dir den mitzuteilen und auf Aufforderung Dein Verlangen nach Vertragserfüllung an kia D weiterzugeben, ist er aus den naheliegenden Ansprüchen raus.

    Kia D wäre haftbar zu machen, aber nicht von Dir als Endkunden, da Du mit Kia D in keinerlei Vertragsverhältnis stehst.

    Steht aber bei mir so in den Klauseln.

    Wenn ich den Händler verklage tritt an seine Stelle Kia D...Und somit ist die Klage an der richtigen Stelle.

    Es wird aktuell schon auf Urteile gewartet bzgl. entfallener Bafa etc.

    Ich habe in meinem Schreiben den Satz ebenfalls drin um ggf. Preiserhöhungen oder evtl. der geringeren Bafa entgegenzutreten. War ein Anraten meines Anwalts.

    Rechtsschutz regelt und Versuch macht klug... :P

    Der Irrtum, man könne beim Händler Schadenersatz wegen Lieferverzug geltend machen, ist nicht totzukriegen ;)

    Sonst aber völlig richtig.

    Also den Satz mit dem Schadenersatz raus und dafür sowas wie "Schon jetzt mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich mir einen an den Lieferverzug anschließenden Rücktritt vom Kaufvertrag vorbehalte" stattdessen rein.

    Ich habe es genau andersrum gemacht weil ich nicht zurücktreten will... nicht das der Händler noch auf die Idee kommt.....

    Und totzukriegen vielleicht deshalb nicht, weil er nicht ganz tot ist... ;)

    Also ich lehne mich mal weit aus dem Fenster aber typischerweise hat man doch zu dem Zeitpunkt mit etwas Verhandlungsgeschick weniger bezahlt?


    Ein nicht GT-Line gab es mit allen Paketen (Felgen mal ausgenommen) für um die 50.000€ inklusive Überführungsgebühren abzüglich BAFA - also heute schätzungsweise 45.500€.


    Da erscheinen mir 61.000€ ein eher doch recht teurer Aufpreis für GT-Line?

    War auch überrascht ... da war mein GT fast günstiger... drum ist er bestimmt auch noch nicht da :D