Sollte ja klar sein, dass dann erst der Zweitkäufer die Bafa beim Bundesamt beantragt. Der Bafaanteil des Händlers findet im VK Berücksichtigung bzw. hängt letztendlich von der preislichen Einigung der Parteien ab.
Okay, dann gibt es den verringerten Satz Förderung für Gebrauchtfahrzeuge und darüber soll sich der Besteller mit dem Zweitkäufer auch noch einig werden (Ausgleich)?
Ob verklausuliert der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung gilt und vorherige Absprachen mit Dritten ungültig sind müsste allerdings sicher ausgeschlossen sein. Das überliest man schnell mal und das könnte diese Sache dann doch kompliziert, wenn nicht gar unmöglich machen.
Vorherige Anfragen beim Verkäufer könnten helfen, aber auch andersherum für Schwierigkeiten sorgen wenn dieser das so gar nicht will, ich bin weiter sehr skeptisch, ich hatte wie gesagt zwei Fälle in denen das von den Autohäusern kategorisch abgelehnt wurde.
Edit: wieder alles durcheinander gebracht, mit der Tageszulassung gilt der Eigentumsvorbehalt nicht. Den Punkt also vergessen... 