Du hast, auch als Mieter, ein Anrecht auf eine Wallbox.
Als Vermieter, kann ich Dir sagen, es darf nicht abgelehnt, oder verweigert werden, es dürfen Dir höchstens Vorgaben gemacht werden, damit dass Gesamtbild erhalten bleibt.
Was nützt mir das Recht, wenn ich es erst einklagen müsste und die Vorgaben des Vermieters die Kosten in utopische Höhen treibt.
Obwohl es sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft handelt, die ständig Nachhaltigkeit und soziales Engagement betont, besteht auch nach mehrmaligem Nachfragen weiterhin kein Interesse am Aufbau einer Ladeinfrastruktur für die Stellplätze.
Bisher sehe ich hier in der Wohnanlage auch keine E-Autos.
Glücklicherweise gibt es einen HPC in der Nähe.