Wo ist der Widerspruch? Beispiel!
Beiträge von ex-schwabe
-
-
Danke! ich habe nicht gewusst, daß die Nennleistung die Peakleistung ist.

-
-
Die Batteriekapazität mit 111,2 AH steht drin, aber nichts von PEAK. Morgen mache ich mal eine Kopie von meinem Schein. Langsam glaube ich, daß mit meinem Schein etwas nicht stimmt weil in der Zeile 5 eingetragen ist: Fz.z.Pers.bef.b 8 Spl.
-
Im ganzen Schein steht nichts von Peak. Zeig es doch Mal!
-
Yoa... wenn der SB natürlich zu doof ist den Peak-Wert im Fahrzeugschein abzulesen hat man Glück gehabt.
Das schreibt jemand der ketnen Klz-Schein hat, der Peakwert steht nämlich nicht im Schein!

-
Ich denke nicht , daß es von der Lieferzeit abhängig ist, den Antrag hatte ich im Januar gestellt und die Auslieferung des EV6 erfolgte nach 7 Mon. im Mai. Für die Wallbox erhälts du 500 €. Bei der Leistung habe ich 81 kw angegeben!
-
Ja, er ist förderfähig! Zumindest bei mir. Aber 1.000 € erhält man nur wenn man eine Photovoltaikanlage hat.
-
Wer hat mir den Vorwurf gemacht, daß ich den Antrag gar nicht stellen muß und der Sachbearbeiter schläft, wenn er meinen Antrag genehmiogt. Wenn du einen Kfz.-Schein hättest könntest du sehen, daß zwei Daten drin stehen: 81 KW/30MIN, 239KW/NENNLEISTUNG. Dies habe ich geschrieben, es war nichts falsch. Wer hat also den Mund so voll aufgerissen?
Yo, aber der Schwabe nahm ja den Mund so voll und behauptete dass 239 kW im Schein stehen. Und nun über 1 Monate später wirft er mir vor dass ich ihm seine falsche Behauptung geglaubt habe

-
Das musst Du den Sachbearbeiter fragen.
Und Dich musst Du fragen warum Du den Antrag gestellt hast wenn doch klar ist dass die Förderung in BaWü nur für Fahrzeuge bis 160kW gilt und das Fahrzeug 239kW hat.
Große Töne, aber keinen EV6 fahren, sonst könntest du ja im Schein nachschauen!